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Zürich, 12. Juli 2002 - Die Schweizer Privatversicherer wehren sich gegen die massiven Vorwürfe, die ihnen in der Diskussion um den BVG-Mindestzinssatz gemacht wurden. Der Bundesrat hatte am 3. Juli 2002 entschieden, den Satz per 1.10.2002 auf voraussichtlich 3% zu senken.
An der heutigen Medienorientierung wiesen die Lebensversicherer insbesondere die Anschuldigungen zurück, ihren Kunden „Milliardengewinne“ vorenthalten zu haben. Die Vorwürfe wurden mit detaillierten Zahlen widerlegt.
In Bezug auf die Transparenz ihrer Sammelstiftungen wollen die Versicherer einen grossen Schritt vorwärts machen. So sollen die Versicherten in Zukunft ihrem persönlichen Versicherungsausweis detailliertere Informationen entnehmen können. Ausserdem sollen die Sammelstiftungen ihre Geschäftsentwicklung aufzeigen – zum Beispiel die Anlagerendite und Kostenaufteilung. Die Schweizer Privatversicherer begrüssen den bundesrätlichen Auftrag an die BVG-Kommission, ein Modell für eine flexiblere Handhabung des Mindestzinses zu erarbeiten. Mit klar umrissenen Voraussetzungen für eine Anpassung des Mindestzinssatzes gegen oben und gegen unten wird eine objektive Basis für dessen Festlegung geschaffen.
Der Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz im Herbst auf voraussichtlich 3% zu senken, ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung der beruflichen Vorsorge.
 
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