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EINZEL-UNFALLVERSICHERUNG
Eine Unfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers, Anfall von Kosten. Wer schliesst die Versicherung ab?
Die Versicherung wird in der Regel durch Einzelpersonen abgeschlossen und richtet sich an Selbständigerwerbende, an Hausfrauen, an Studenten und Pensionierte, aber auch an Arbeitnehmer, denen die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen (AHV, IV, UVG, KVG) nicht ausreichen und die sich zusätzlich zu diesen Leistungen versichern möchten. Wer ist versichert?
Versichert ist die im Vertrag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum bezeichnete Person. Was kann versichert werden?
Versichert werden können Leistungen im Todesfall bei Invalidität bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld) bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld) für Heilungskosten
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Prämie
Die Prämie ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und vom Umfang und der Höhe der gewählten Versicherungsleistungen. Ausserdem kann sich das Geschlecht der zu versichernden Person, das Alter im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sowie die gewählte Versicherungsdauer auf die Höhe der Prämie auswirken.

KINDER-UNFALLVERSICHERUNG
Eine Kinder-Unfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, wie Invalidität oder Anfall von Kosten.
Wer schliesst die Versicherung ab?
Die Versicherung wird in der Regel durch die Eltern bzw. den Inhaber der elterlichen Gewalt abgeschlossen. Wer ist versichert?
Versichert sind die im Vertrag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum bezeichneten Kinder. Was kann versichert werden?
Versichert werden können Leistungen im Todesfall bei Invalidität bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld) für Heilungskosten
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Prämie
Die Prämie ist abhängig von der Höhe der gewählten Versicherungsleistungen. Ausserdem kann sich das Geschlecht der zu versichernden Personen sowie die gewählte Versicherungsdauer auf die Höhe der Prämie auswirken. Bei Versicherung von zwei und mehr Kindern durch denselben Vertrag wird meist ein Mehrheitsrabatt gewährt.

Der Abschluss dieser Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers, Anfall von Kosten.
Wer schliesst die Versicherung ab? Die Versicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Wer ist versichert?
Versichert sind alle im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann dieser Versicherung freiwillig beitreten. Was ist versichert?
Die Versicherung erstreckt sich für alle Personen auf Berufsunfälle. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im versicherten Betrieb mehr als 8 Stunden pro Woche beschäftigt werden, sind auch für Nichtberufsunfälle versichert. Die Versicherungsleistungen sind im Gesetz detailliert umschrieben und umfassen Rentenleistungen im Todesfall sowie bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) eine Integritäts- und eine Hilflosenentschädigung ein Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die Vergütung der Pflegeleistungen und der weiteren unfallbedingten Auslagen (Heilungs- und Transportkosten)
Prämie
Die Prämie ist abhängig von der betrieblichen Tätigkeit und wird in Promillen der versicherten Lohnsumme ausgedrückt. Sie wird durch den Arbeitgeber entrichtet. Den auf die Versicherung der Nichtberufsunfälle entfallenden Teil der Prämie kann er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch monatlichen Lohnabzug weiterbelasten.

KOLLEKTIVE UVG-ZUSATZVERSICHERUNG
Die Versicherung bietet – in Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Versicherung gemäss UVG – Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers, Anfall von Kosten.
Wer schliesst die Versicherung ab?
Die Versicherung wird in der Regel durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Wer ist versichert?
Versichert sind die im Vertrag namentlich oder durch eine Gruppenumschreibung bezeichneten Personen. Der Arbeitgeber ist dabei frei, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder nur bestimmte Teile davon (z.B. Kader) zu versichern. Er kann dieser Versicherung ebenfalls beitreten, sofern er über eine freiwillige Versicherung gemäss UVG verfügt. Was kann versichert werden?
Versichert werden können Leistungen im Todesfall bei Invalidität bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld) bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld) für Heilungskosten
Die Leistungen werden zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbracht und stellen somit eine Ergänzung der sozialen Absicherung dar. In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten. Im Todes- und Invaliditätsfall werden in der Regel Kapitalleistungen vereinbart, die sich nach der Höhe des Jahresverdienstes richten. Die Vereinbarung von Rentenleistungen ist dabei ebenfalls möglich.
Prämie
Die Prämie ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und vom Umfang und der Höhe der gewählten Versicherungsleistungen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten der Zusatzversicherung. Eine Weiterbelastung der Prämie oder eines Teils davon an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist indessen auch möglich.

Diese Versicherung bietet Schutz vor einem allfälligen Image-Verlust bei Unfällen von Kunden in den Geschäftsräumlichkeiten. Da die Leistungen unabhängig von einem allfälligen Eigenverschulden des Kunden erbracht werden, erübrigen sich die oft lästigen Diskussionen über die Schuldfrage. Dadurch wird die geschäftliche Beziehung nicht getrübt und die Haftpflicht-Versicherung von der Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Versicherungsansprüche entlastet.
Wer schliesst die Versicherung ab?
Die Versicherung wird durch den Inhaber eines Verkaufsgeschäftes oder sonstigen Lokals mit Kundenkontakten abgeschlossen. In Frage kommen auch Betreiber von Fabriken und Industrieanlagen, die regelmässig Besucher und Kunden empfangen, sowie der Bund, Kantone und Gemeinden für die Besichtigung von Grossbaustellen (Neat, Strassenbauobjekte usw.) Wer ist versichert?
Versichert sind die Kunden und Besucher des Verkaufsgeschäftes oder der Örtlichkeiten, die im Vertrag näher bezeichnet sind (z.B. Grossbaustellen für Schiene und Strasse, Fabrikanlagen bei sog. Tagen der offenen Tür usw.). Was kann versichert werden?
Versichert werden können Leistungen im Todesfall bei Invalidität bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld) bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld) für Heilungskosten
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten. Die Leistungen werden in der Regel an allfällige Haftpflichtansprüche des Geschädigten gegenüber dem Versicherungsnehmer angerechnet.
Prämie
Die Prämie ist abhängig von der Art des Risikos, von der Besucherzahl und vom Umfang und der Höhe der gewählten Versicherungsleistungen.

WEITERE UNFALLVERSICHERUNGEN
Zudem besteht eine Vielzahl von Spezialversicherungen, die entweder nur für bestimmte Tage oder für bestimmte Tätigkeiten gültig sind, wie z.B.
Unfallversicherungen für die Mitglieder von Vereinen Unfallversicherungen für Vereinsanlässe (Versicherung für das Hilfspersonal) Unfallversicherungen für die Benützung von Transportmitteln


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