Beim Abschluss einer anteilgebundenen Lebensversicherung erwartet der Kunde, dass die Versicherungsgesellschaft eine Prognose über den zukünftigen Verlauf der Vorsorgelösung abgibt. Die meisten Versicherungsgesellschaften sind diesem Anliegen bisher mit einer einfachen Regelung nachgekommen: Sie haben mögliche zukünftige Wertentwicklungen mit drei konstanten Performance-Sätzen (zum Beispiel 5 Prozent, 7 Prozent und 9 Prozent Wertzuwachs) abgebildet. Konkrete Elemente des Versicherungsvertrags – wie der zugrundeliegende Anlageplan oder die Vertragsdauer – wurden dabei aus Gründen der Einfachheit nicht berücksichtigt.
Am 1. Januar 2009 ist die so genannte Lebensversicherungs-Richtlinie in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie konkretisiert die Finanzmarktaufsicht (Finma) die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben (VAG, AVO, FINMAG) für die Praxis von Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge. Neben der Berechnung von Abfindungswerten und der Beteiligung von Überschüssen werden in Artikel 8 dieser Richtlinie die Erfordernisse an die Angaben zur Wertentwicklung bei anteilgebundenen Lebensversicherungen festgelegt.
Nach einer Übergangsfrist ist der Artikel 8 dieser Richtlinie am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Seither müssen die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmer bei Beispielrechnungen darauf hinweisen, dass diese auf ungesicherten Annahmen beruhen und daraus keine vertraglichen Pflichten abgeleitet werden können. Zur möglichen zukünftigen Wertentwicklung müssen die Versicherungsgesellschaften mehrere Beispiele berechnen und abgeben. Eines der Szenarien muss auf einer begründeten Einschätzung der Marktentwicklung basieren. Die übrigen Szenarien müssen gleichgewichtig die günstigeren und ungünstigeren Fälle der Wertentwicklung abdecken.
Eine Arbeitsgruppe des SVV hat ein Regelwerk für die Erstellung von Beispielrechnungen entwickelt, das die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Das renommierte Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen (IVW) hat dieses Regelwerk einer fachlichen Prüfung unterzogen und zertifiziert. Die Verwendung des Regelwerks ist für die Versicherungsgesellschaften freiwillig. Allerdings können Versicherungsgesellschaften, welche die Beispielrechnungen für anteilgebundene Lebensversicherungen nach diesem Regelwerk berechnen, in ihren Vertragsofferten darauf hinweisen. Man darf davon ausgehen, dass eine Mehrheit der Versicherungsgesellschaften das zertifizierte Regelwerk anwenden wird.
Mit der Schaffung des zertifizierten Regelwerks ist es gelungen, die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft von Beispielrechnungen zu erhöhen. Ausserdem konnte die Vergleichbarkeit der Angebote verbessert werden: Die Offerten der Versicherungsgesellschaften, welche für ihre Beispielrechnungen auf das zertifizierte Regelwerk abstellen, lassen sich besser miteinander vergleichen. Mit dieser verbesserten Vergleichbarkeit konnte auch der Konsumentenschutz erhöht werden.