Ein Gesamtarbeitsvertrag stellt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerverbänden und den entsprechenden Arbeitgeber oder Unternehmerverbänden dar, welche die Arbeitsbedingungen festlegt und das gegenseitige Verhältnis der Parteien (Rechte und Pflichten) regelt. Die Gesamtarbeitsverträge stellen neben den gesetzlichen Bestimmungen ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument dar. Sie können folgende Bereiche regeln:
Die nachfolgenden Auszüge der wichtigsten gesamtschweizerisch gültigen Gesamtarbeitsverträge berücksichtigen weitgehend den versicherungstechnischen Teil, welcher teilweise zwingenden oder empfehlenden Charakter aufweist. Für weitergehende Informationen kann man mit den entsprechenden Berufsverbänden Kontakt aufnehmen. Unter der Bezeichnung ist die Art und Nummer des Vertrages aufgeführt, gefolgt vom Datum der letzten Änderung und dem Ablaufdatum.
EMP = Empfehlung
GAV = Gesamtarbeitsvertrag
LGAV = Landes-Gesamtarbeitsvertrag
LMV = Landesmantelvertrag
NAV = Normalarbeitsvertrag
RAV = Rahmenvertrag
VER = Vereinbarung