Das Teilungsabkommen HMV/PKU wurde im Dezember 1997 aufgehoben. Mehrere Gesellschaften einigten sich in der Folge darauf, die Regelung der so genannten Bagatellklausel (Verzicht auf Regressansprüche bis 200 Franken) und die Regelung des Verzichts auf Verjährungseinrede in Form eines so genannten Miniabkommens fortzuführen. Diese Regelungen sind wettbewerbskonform und haben zum Ziel, den administrativen Aufwand und damit die Kosten in Regressfällen deutlich zu senken. Die seit 1998 eingetretenen Entwicklungen bedingen folgende Anpassungen:
Dem Abkommen können sich alle Versicherungsgesellschaften anschliessen, die in der Schweiz tätig sind. Das Abkommen ist kartellrechtlich unproblematisch, weil es ausschliesslich der Effizienzsteigerung und nicht der Absprache dient. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (info@svv.ch).