Anfang November 2003 ereigneten sich auf der A1 Massenkarambolagen, an denen 70 Fahrzeuge beteiligt waren. Über 50 Personen erlitten Verletzungen, eine Person starb. Der SVV sah sich aufgrund des Umfanges und der Komplexität des Ereignisses veranlasst, pragmatische Lösungen für die Betroffenen und die involvierten Versicherer zu erarbeiten. Ziel war, eine rasche Schadenerledigung sicherzustellen und den Geschädigten wie auch den Versicherern langwierige Abklärungen und Auseinandersetzungen über haftpflichtrechtliche Fragen zu ersparen. Das Ziel wurde erreicht. Sowohl für die Sach- als auch für die Personenschäden konnten Lösungen erarbeitet werden, die bei allen Beteiligten Akzeptanz fanden.
Die guten Erfahrungen aus diesem Ereignis veranlassten die Schadenleiterkommission (SLK) des SVV, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, den Entwurf eines Abkommens zu erarbeiten. Mit dem Abkommen soll Vorsorge für ähnlich gelagerte Sachverhalte getroffen werden. Es soll allen in der Schweiz tätigen Versicherern offen stehen, die in eine Massenkollision involviert sein können. Die SLK hat an ihrer Sitzung vom 12. März 2008 das Abkommen in der vorliegenden, definitiven Fassung verabschiedet. Das Abkommen wird wettbewerbsrechtlich für unbedenklich erachtet. Es ist am 1. Januar 2008 rückwirkend in Kraft getreten. Es wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Dem Abkommen zur Regulierung von Schäden aus Massenkollisionen können sich alle Versicherungsgesellschaften anschliessen, die in der Schweiz tätig sind. Das Abkommen ist kartellrechtlich unproblematisch, weil es ausschliesslich der Effizienzsteigerung und nicht der Absprache dient. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info@svv.ch).