
Die Beiträge des Arbeitnehmers an seine zweite Säule sollen künftig nicht mehr von seinem Alter abhängen, sondern von einem einheitlichen Beitragssatz bestimmt werden. Diese Umstellung würde hohe Kosten verursachen und dabei das Ziel – die Stellung älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern – nicht einmal erreichen.
Die Motion «Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern» des Nationalrates Jean-Pierre Grin will den Bundesrat beauftragen, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen.
Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2011 angenommen. Am 27. Februar 2012 wird der Ständerat über die Motion entscheiden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates empfiehlt dem Ständerat, die Motion abzulehnen.
Der SVV lehnt die Motion zur Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes in der beruflichen Vorsorge ab.
Im September 2006 hat der Bundesrat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altersgutschriften verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass eine andere Staffelung der Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessern würde, und eine Senkung der Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge hätte. Damit bei einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45-jährigen Versicherten aufrechterhalten bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur Anwendung gelangen. Da bei den jüngeren Versicherten parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung käme, wäre mit einem Modellwechsel eine 20-jährige Übergangsfrist verbunden. Die daraus resultierenden Mehrkosten wurden auf jährlich bis zu einer Milliarde Franken (während 20 Jahren) beziffert.
Bereits früher hat der Nationalrat ähnliche Vorstösse beraten und abgelehnt. Angesichts der zahlreichen technischen Probleme bei einer Umsetzung und der langen Übergangszeit mit zwei unterschiedlichen Staffelungen der Altersgutschriften ist er damals zum Schluss gekommen, dass ein solcher Modellwechsel nicht auf vernünftige Weise realisiert werden könnte und dass zahlreiche neue Probleme geschaffen würden. In den Beratungen waren auch noch weitere Argumente gegen ein alternatives Modell zur Staffelung der Altersgutschriften vorgebracht worden. So wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Zahl der Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten ist, und die Familienlasten insgesamt kleiner sind als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht abwegig.
Ausserdem sind mit der ersten Etappe der Strukturreform auf den 1. Januar 2011 Massnahmen eingeführt worden, um älteren Arbeitnehmenden die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Der Ständerat berät am Montag, 27. Februar 2012 über die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes in der beruflichen Vorsorge.