Versicherungsvertragsgesetz VVG – Totalrevision
Ausgangslage
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt als Spezialgesetz die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde. Das rund 100-jährige Gesetz entspricht nicht mehr den veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Bedürfnissen und wird deshalb einer Totalrevision unterzogen. Die rechtliche Komplexität von Versicherungsprodukten erfordert einen angemessenen, aktuellen Konsumentenschutz.
Position des SVV
Für die Versicherungswirtschaft ist die Revision des VVG von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund begleitet der Schweizerische Versicherungsverband SVV den Gesetzgebungsprozess aufmerksam. Der SVV setzt sich für ein zeitgemässes Versicherungsvertragsgesetz ein, das berechtigte Konsumentenschutzanliegen berücksichtigt, Übertreibungen jedoch im Interesse von Kunden und Versicherungen verhindert.
Der SVV hat sich sorgfältig mit allen Bereichen der Vorlage befasst und sich in seiner Vernehmlassungsantwort detailliert dazu geäussert. Der SVV unterstützt die Totalrevision des Gesetzes, wehrt sich aber gegen Bestimmungen, die einen übermässigen Aufwand für die Versicherer zur Folge hätten, ohne einen nennenswerten Mehrwert für die Kunden zu schaffen. Diese würden zusätzliche Kosten verursachen, welche sich letztlich in höheren Prämien niederschlagen. Auch darf der Ausbau obligatorischer Bestimmungen die Vertragsfreiheit nicht einschränken. Unter anderen wehrt sich der SVV gegen folgende Revisionspunkte:
- Informationspflicht: Im Vernehmlassungsentwurf sind die Informationspflichten des Versicherers nicht mehr abschliessend geregelt. Dies führt zu Rechtsunsicherheit. Bereits heute erhalten Versicherungsinteressenten alle für die Beurteilung des Vertrages relevanten Informationen. Eine Ausweitung der Informationspflicht würde eine Papierflut erzeugen.
- Widerrufsrecht: Der SVV lehnt ein allgemeines Widerrufsrecht ab. Die umfassende Informationspflicht und das damit verbundene Kündigungsrecht bieten den Versicherungskunden bereits einen angemessenen Schutz bei Vertragsabschluss. Es wäre unverhältnismässig, allein in der Versicherungsbranche vom Grundsatz «Verträge sind zu halten» abzuweichen. Dies würde zudem Versicherer gegenüber Banken, mit denen sie in vielen Bereichen in direktem Wettbewerb stehen, benachteiligen.
- Anzeigepflichtverletzung: Hier hat die Teilrevision 2006 die Situation des Versicherungsnehmers bereits deutlich verbessert. Nach den neuen Bestimmungen könnte kaum mehr sanktioniert werden, wenn Kunden im Antrag falsche Angaben machen. Das VVG würde auf diese Weise Anreize zum Versicherungsmissbrauch schaffen; die ehrlichen Kunden wären die Leidtragenden. Der SVV schlägt daher vor, die Anzeigepflicht klar zu regeln und ihre Verletzung wirksam zu sanktionieren. Generell spricht sich der SVV dafür aus, einen eigenständigen Missbrauchsartikel ins VVG aufzunehmen.
- Schadenabwendungskosten: Neu sollen die Versicherungsunternehmen zwingend und uneingeschränkt die Kosten der Schadenabwendung tragen. Bedeutend höhere Prämien in der Haftpflichtversicherung wären die Folge.
- Direktes Forderungsrecht: Neu soll in der freiwilligen Haftpflichtversicherung ein direktes Forderungsrecht eingeführt werden: Der Geschädigte soll seine Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer geltend machen, statt wie bis anhin beim Versicherungsnehmer. Dabei entstünden für den Versicherungsnehmer aber Nachteile, ohne dass der Geschädigte wirklich profitiert.
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