Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Aufsicht der Versicherungsunternehmen VAG sowie der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO ist die Solvabilität von Versicherern nach dem Schweizer Solvenzstest SST zu beurteilen. Zur Konkretisierung der Anforderungen an die Durchführung des SST an die internen Modelle sowie an die Berichterstattung zu Handen der Aufsichtsbehörde, hat die Versicherungsaufsicht eine Richtlinie zum SST erlassen.
Der Richtlinienentwurf ist ein zentrales Regelwerk für die Umsetzung des prinzipienbasierten Schweizer Solvenztests SST. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV misst ihm eine herausragende Bedeutung zu, sowohl für den Versicherungsstandort Schweiz als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Assekuranz im globalen Rahmen. Der SVV hat den Richtlinienentwurf deshalb sorgfältig analysiert und eine detaillierte Vernehmlassungsantwort ausgearbeitet.
Für eine möglichst effiziente und konsistente Implementierung des SST muss die Richtlinie ein klares, widerspruchfreies und praktikables Regelwerk darstellen. Dies ist auch für den Modellcharakter im internationalen Kontext von grösster Bedeutung. Der Richtlinienentwurf steht jedoch nicht immer im Einklang mit einer prinzipienbasierten Aufsicht, welche die Verantwortung des Risikomanagements im Wesentlichen an die Unternehmen delegiert.
Die Einwände des SVV gegenüber der Richtlinie betreffen unter anderem das vorgeschlagene Konzept der Gruppenmodellierung, das die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber europäischen Versicherern schwächt, die Interventionsschwellen oder die Regeln zur marktnahen Bilanz. Die vorgesehenen Dokumentations- und Kontrollpflichten schaffen zudem einen zu hohen Compliance-Aufwand mit entsprechend hohen Kostenfolgen.
Verschiedene Defizite des Entwurfs sind auf die zugrunde liegende Aufsichtsverordnung (AVO) zurückzuführen. Der SVV hält eine Revision der AVO in naher Zukunft für notwendig.