Präventionsgesetz

Ausgangslage

Hinsichtlich der Verknappung von personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der kurativen Medizin, zielt das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) auf eine Verbesserung der Steuerung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen in der Schweiz. Das Gesetz sieht von spezifischen Präventionsmassnahmen ab und regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Die Aufgabenteilung sowie die Verbesserung der Koordination zwischen Bund und Kantonen
  • Die Organisation und Finanzierung eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung
  • Die Rahmenbedingungen für die Verwendung des KVG-Prämienzuschlags und der Tabakpräventionsabgabe

Position des SVV

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) teilt die Ansicht des Bundesrates, dass dringende Massnahmen im Gesundheitswesen angesichts der enorm gestiegenen Kosten erforderlich sind. Prävention und Gesundheitsförderung können dazu beitragen, die Ausgaben bei der kurativen Medizin zu dämpfen.

Der SVV befürwortet die Notwendigkeit einer verbesserten Koordination der Präventionsmassnahmen auf Ebene Bund, Kantone und weiterer interessierter Kreise, wobei von einer grundsätzlich kantonalen Zuständigkeit für das Gesundheitswesen auszugehen ist.

Das vorgesehene Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung hätte als öffentlich rechtliche Anstalt sowohl strategische als auch operative Aufgaben und könnte Dritten gewerbliche Leistungen erbringen. Es stellt sich die Frage, ob im Sinne der Transparenz und einer guten Corporate Governance die kumulativen Kompetenzen des Instituts vertretbar sind.

Weiterhin hat der SVV Vorbehalte bezüglich der Finanzierungsgrundlagen, die sich aus zweckgebundenen KVG-Prämienzuschlägen, Tabakpräventionsabgaben und Steuermitteln zusammensetzen.

Der SVV bedauert, dass private Akteure und damit auch die Versicherer nicht als gleichwertige Partner in die Prävention und Gesundheitsförderung mit einbezogen sind.

Dokumente

Links

Versicherungswissen