Managed Care – Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes KVG

Managed-Care-Versicherte in der Schweiz. Grafik: SVV. Datenquelle: Forum Managed

Jeder neunte Versicherte lässt sich heute in einem Ärztenetz betreuen. Gegenüber 2008 hat der Anteil der in einem Ärztenetz betreuten Versicherten um 31 Prozent zugenommen. Grafik: SVV. Datenquelle: Forum Managed Care.

Ausgangslage

Das Krankenversicherungsgesetz KVG wird derzeit revidiert und soll um den Teil Managed Care erweitert werden. Wichtige Eckpfeiler und Neuerungen dieser Revision sind:

  • die grundlegende Verankerung von Managed Care im KVG,
  • das Angebot von Managed Care im Tätigkeitsgebiet der Krankenversicherer,
  • die integrierte Versorgung,
  • die Möglichkeit zu weiteren Versicherungsformen,
  • die differenzierte Kostenbeteiligung der Managed Care-Versicherten,
  • die längere Dauer des Versicherungsverhältnisses. 

Nach langen Debatten im Parlament befindet sich die Vorlage im Differenzbereinigungsverfahren. Folgende Punkte sind nach wie vor strittig:

  • die Angebotspflicht von Managed Care bei den Krankenversicherungen,
  • die konkrete Ausgestaltung der differenzierten Kostenbeteiligung der Versicherten.

Die Vorlage geht in die Herbstsession 2011 und bei fehlender Einigung in die Einigungskonferenz.

Position des SVV

Der SVV begrüsst die grundlegende Verankerung von Managed Care im KVG. Denn Managed Care ist ein bewährtes Instrument, um die Behandlungsketten und damit die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu optimieren.

In unserer Gesellschaft mit ihrer Altersstruktur kann Managed Care aber nicht das Allerheilmittel sein. Wohlstandsgesellschaften mit einer älter werdenden Bevölkerung und einem qualitativ hohen Anspruch an die Gesundheitsversorgung weisen grundsätzlich zunehmende Kosten auf. Die aktuelle Gesetzesvorlage mit Managed Care bietet die Möglichkeit, allen Betroffenen den Handlungsspielraum zu geben, um effizient zu wirken.

Die Verpflichtung der Versicherer zum Angebot von Managed Care-Modellen in allen Tätigkeitsgebieten ist aus marktorientierter Sicht zu kritisieren und wird vom SVV abgelehnt. Die Möglichkeit zu weiteren alternativen Versicherungsprodukten erhöht die Wahlfreiheit der Bevölkerung und damit ihre Bereitschaft zu mehr Eigenverantwortung.

Die Versicherungsdauer von drei Jahren bei Managed Care wird vom SVV begrüsst, weil damit die Patienten länger und effizienter betreut werden können. Solche Modelle werden auch vermehrt attraktiv für schwer und chronisch Kranke, die einen substanziellen Kostenanteil ausmachen. Patienten mit hohen Kosten erhalten im Managed Care ein optimales medizinisches Umfeld bei einer qualitativ hochstehenden Betreuung. Und zusätzlich reduziert die längere Vertragsdauer in Managed Care-Modellen die jährliche Wechselhäufigkeit der Versicherten und trägt damit ebenfalls zur Kosteneindämmung bei.

Der differenzierte Selbstbehalt und die Kostenbeteiligung zwischen Managed Care und den übrigen Produkten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) betrachtet der SVV als sinnvoll und wichtig, weil damit wirkungsvolle Anreize zum Wechsel und Verbleib in den alternativen Modellen geschaffen werden. Der aktuelle Selbstbehalt von 10% soll für Managed Care gelten, die übrigen OKP-Produkte haben einen höheren Selbstbehalt von 20% aufzuweisen. Denn eine geringere Kostenbeteiligung bestehend aus Franchise und Selbstbehalt führt direkt zu höheren Kosten.

Budgetverantwortung und Qualitätsmanagement leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum effizienten Einsatz der Ressourcen. Damit werden die Managed Care-Anbieter bei der unternehmerischen Verantwortung in die Pflicht genommen. Und die Patienten erhalten damit die Gewähr zur optimalen medizinischen Behandlung.

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