Dem internationalen Trend folgend, hat die Schweiz eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde geschaffen. Die bisherigen Aufsichtsbehörden Bundesamt für Privatversicherungen BPV, Eidgenössische Bankenkommission EBK sowie Kontrollstelle für die Bekämpfung von Geldwäsche Kst GwG wurden in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma überführt, welche am 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die Finma beaufsichtigt Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen, Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre. Sie bezweckt den Schutz der Gläubger, Anleger und Versicherten, sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat die Einführung einer integrierten Finanzmarktaufsicht stets unterstützt. Mit der Zusammenlegung der Banken- und Versicherungsaufsicht folgt die Schweiz einem internationalen Trend. Eine integrierte Finanzmarktaufsicht ist wichtig für die internationale Anerkennung und stärkt Vertrauen sowie Ansehen unseres Finanzplatzes.
Bei einer integrierten Finanzmarktaufsicht muss allerdings auf die genügende Berücksichtigung der Eigenheiten der beaufsichtigten Sektoren geachtet werden. Der SVV setzt sich daher für eine klare Differenzierung in der Beaufsichtigung von Banken und Versicherungsgesellschaften ein, damit den bisweilen stark unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Funktionsweisen dieser beider Branchen ausreichend Rechnung getragen wird.
Nach Ansicht des SVV berücksichtigen die von der Finma im Nachgang zur Finanzkrise erlassenen Vergütungsrichtlinien für Finanzinstitute die Eigenheiten der Versicherungsindustrie zu wenig. Die Geschäftsmodelle und das Risikomanagement der Versicherer unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Banken. Die in der Versicherungsbranche gezahlten variablen Vergütungen haben weder die Substanz und Ertragskraft von Versicherungsgesellschaften noch die Stabilität des Finanzplatzes gefährdet. Im Gegenteil: In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die Schweizer Versicherer stabilisierend gewirkt haben.