Fin­ma: Nicht al­les über ei­nen Kamm sche­ren

KontextArchive09. Dezember 2019

2009 vereinigte die Schweiz jene Organe, die zuvor den Finanzmarkt separat beaufsichtigt hatten, in einer Behörde – der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Der SVV unterstützte diesen Schritt, plädiert seither aber dafür, dass den Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts Rechnung getragen wird.

Einem internationalen Trend folgend, führte die Schweiz 2009 drei zuvor eigenständig operierende Einheiten in die neue integrierte Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma über: die Eidgenössische Bankenkommission EBK, das Bundesamt für Privatversicherungen BPV und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG. Seither beaufsichtigt die Finma Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und weitere Finanzintermediäre. Ihr Ziel ist es, Gläubiger, Anleger und Versicherte sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen.

Differenzierung unerlässlich

Der SVV unterstützte die Einführung einer integrierten Finanzmarktaufsicht. Eine solche ist wichtig für die internationale Anerkennung, und sie stärkt das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz. Eine integrierte Finanzmarktaufsicht muss allerdings die Eigenheiten der verschiedenen beaufsichtigten Sektoren ausreichend berücksichtigen. Der SVV setzt sich daher für eine klare Differenzierung in der Beaufsichtigung von Banken und Versicherungen ein. Den bisweilen stark unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Funktionsweisen der beiden Branchen muss ausreichend Rechnung getragen werden.