
Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (Quelle: Credit Suisse; Grafik: SVV)
Demnächst wird der Bundesrat den Mindestzinssatz 2012 in der beruflichen Vorsorge festlegen. Nach Ansicht des SVV soll dieser bei 1% liegen. Der Mindestzinssatz ist eine Verpflichtung gegenüber den Versicherten und muss deshalb für die Vorsorgeeinrichtungen auch erreichbar sein. Das war in den vergangenen Jahren nicht der Fall. Der Bundesrat sollte jetzt ein klares Signal für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen und den Mindestzinssatz bei 1% festlegen.
Der Mindestzinssatz ist eine Garantie und ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für diese auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 13,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 4,8%.
Der Zins auf den Altersguthaben der Arbeitnehmenden bestimmt massgeblich, welche Soll-Rendite die Vorsorgeeinrichtungen erzielen müssen. In den vergangenen vier Jahren wäre diese 4% pro Jahr gewesen, insgesamt 15%. Die tatsächliche Rendite lag aber nur bei rund 5%.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat vier Formeln ausgewertet. Die Ergebnisse per Ende Juli 2011 sprechen eine klare Sprache: Im Vergleich zum Vorjahr führen die vier Formeln zu einem um 0,7 bis 1,2 Prozentpunkte tieferen Wert.
Seit der Volksabstimmung über den BVG-Umwandlungssatz wird immer wieder auf die Bedeutung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge hingewiesen. Die wichtigste und zwingend notwendige Voraussetzung dafür bildet die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Diese wird jedoch je länger desto stärker gefährdet.