Die Finanzkrise hat gezeigt, dass eine in Schieflage geratene Grossbank mit systemrelevanten Funktionen eine erhebliche Belastung für die Volkswirtschaft darstellen kann. Der Bundesrat hat deshalb eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zur Begrenzung der volkswirtschaftlichen Risiken grosser Finanzinstitute auszuarbeiten. Basierend auf diesen Vorschlägen erarbeitete das Eidgenössische Finanzdepartement einen Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes.
Der Gesetzesentwurf geht ohne nachvollziehbare Begründung über die Vorschläge der Expertenkommission hinaus und ist ungenügend auf die internationalen Standards und Entwicklungen abgestimmt. Der SVV lehnt einen «Swiss Finish» entschieden ab, weil dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und die unternehmerische Freiheit der Finanzinstitute erheblich eingeschränkt werden. Er fordert, dass die Revision des Bankengesetzes auf die Empfehlungen der Expertenkommission beschränkt wird.
Der Bericht der Expertenkommission hält fest, dass die Schweizer Versicherungen keine Systemrisiken darstellen. Trotz der wesentlichen Bedeutung der Versicherungswirtschaft gibt es in der Schweiz derzeit kein Versicherungsunternehmen, das zu gross wäre, um vom Staat fallengelassen zu werden. Die Assekuranz sollte deshalb auch in der definitiven Gesetzesvorlage von den vorgeschlagenen «Too big to fail»-Massnahmen ausgenommen werden.