Hohe Stabilität und solides Wachstum der Schweizer Versicherungswirtschaft

Urs Berger, Präsident des SVV

Urs Berger, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes
Medienkonferenz, 3. Februar 2012
Hotel Savoy Baur en Ville, Zürich

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Schweizerischen Versicherungsverbandes begrüsse ich Sie herzlich zu unserer Jahresmedienkonferenz 2012. Ich schätze es sehr, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind. Ihr Interesse an unserer Branche freut uns.

Themenübersicht

Die heutige Medienkonferenz beginne ich mit einem Rückblick und einer Würdigung auf die Geschäftsentwicklung der Schweizer Assekuranz im Jahr 2011, gefolgt von Ausführungen zur Positionierung der schweizerischen Versicherungswirtschaft. Einen wichtigen Teil wird der Überblick über die für die Assekuranz bedeutendsten politischen Dossier einnehmen. Hier wird Sie unser Direktor Lucius Dürr über den aktuellen Stand der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) informieren. Am Schluss folgt ein Ausblick auf das Jahr 2012.

Noch ein Hinweis: Alle Manuskripte und Foliensätze finden Sie vollständig in Ihren Unterlagen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Anschluss an die Referate gerne zur Verfügung.

Rückblick auf die Geschäftsentwicklung 2011

Auch 2011 war die Schweizer Versicherungswirtschaft durch ein unvermindert anspruchsvolles Währungs- und Zinsumfeld gefordert. Gleichwohl weisen die Privatversicherer solide bis gute Geschäftsgänge für das vergangene Jahr aus. Die konsequente Ausrichtung auf eine kontinuierliche Verbesserung des operativen Geschäftes, der Fokus auf Profitabilität und ein straffes Risikomanagement haben sich bewährt und führen zu folgenden generellen Eckdaten für 2011:

  • Fortgesetztes Wachstum in der Schadenversicherung, jedoch leicht abgeschwächt gegenüber den Vorjahren
  • Erneut starkes Wachstum in der beruflichen Vorsorge
  • Weiterhin Rückgang bei den Einzel-Lebensversicherungen
  • Periode mit Grossschadenereignissen wie Naturkatastrophen
  • Mehr Elementarschäden in der Schweiz
  • Gute Ergebnisse im operativen Geschäft

Prämienentwicklungen

Schadenversicherungsgeschäft insgesamt (+1,4%): 2011 hat sich das Prämienvolumen im Schweizer Schadenversicherungsgeschäft wiederum positiv entwickelt. Für das ganze Jahr über alle Gesellschaften und Sparten rechnen wir mit einem Wachstum des Prämienvolumens von etwa 1,4%. Im Vorjahr wuchs der gesamte Schadenversicherungsmarkt noch um 2,9% (2009:+1,6%; 2008: +2,1%). Das Wachstum hat sich also gegenüber dem Vorjahr halbiert. Es ist aber immer noch ein erfreulicher Zuwachs, zumal es sich um weitgehend gesättigte Märkte handelt. In den verschiedenen Sparten der Schadenversicherung gibt es deutliche Unterschiede:

Motorfahrzeugversicherung (+2,8%): Für 2011 ist in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung von einem Prämienzuwachs von 2,3% auszugehen. Unsere Hochrechnungen weisen für die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung ebenfalls ein Wachstum in Höhe von 3,2% aus. Insgesamt dürfte die Motorfahrzeugversicherung insgesamt um 2,8% gewachsen sein. Diese positive Entwicklung steht unseres Erachtens in direkter Verbindung mit der Entwicklung des Automarktes. In der Schweiz wurden 2011 rund 8,4% mehr neue Personenwagen verkauft als im Vorjahr. Zahlreiche Käufer haben vom Euro-Bonus profitiert. Heute werden Neuwagen oft mit einem Leasing finanziert, wofür der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vorausgesetzt ist. Dies erklärt den relevanten Prämienzuwachs in der Motorfahrzeug-Kaskoversicherung.

Feuer-, Elementarschaden- & übrige Sachversicherungen (+2,2%): Die bis Mitte Jahr allgemein gegenüber dem Vorjahr verbesserte Konsumentenstimmung, vor allem aber eine verstärkte Bautätigkeit, dürften 2011 zu einer Zunahme der Prämieneinnahmen im Feuer-, Elementar- und Sachschadenversicherungsgeschäft geführt haben. Wir gehen von einer Zunahme von 2,2% aus.

Unfallversicherung (-0,5%): In der Unfallversicherung ist für 2011 mit einem leichten Rückgang des Prämienvolumens um 0,5% zu rechnen. Dieser Rückgang dürfte unter anderem auf die Tarifliberalisierung, welche die Versicherer unter einen enormen Preisdruck setzt, zurückzuführen sein.

Lebensversicherung insgesamt (+3,3%): Trotz eines äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfelds mit sehr tiefen Zinsen lässt die Hochrechnung für das gesamte Schweizer Kollektiv- und Einzel-Lebensversicherungsgeschäft im Jahr 2011 eine markante Steigerung des Prämienvolumens von 3,3% erwarten.

Die Kollektiv-Lebensversicherung weiterhin auf dem Vormarsch (+5.3%): Das Gesamtwachstum der Lebensversicherung liegt im markanten Zuwachs im Kollektivgeschäft begründet, welche gegenüber den Einzel-Lebensversicherungen weiter an Gewicht gewonnen hat. Ihr Prämienvolumen machte 2011 über 70% des Gesamtgeschäfts in der Lebensversicherung aus.

In der Berichtsperiode nahm das Prämienvolumen in der Kollektiv-Lebensversicherung um 5,3% zu. Damit haben sich die Schweizer Lebensversicherer in dieser Sparte nochmals gesteigert und einmal mehr eine Rekordleistung erbracht. Sie erinnern sich: bereits im Vorjahr war mit einer Zunahme um 5,05% die höchste Wachstumsrate der letzten acht Jahren erzielt worden. Der Trend der KMU zur Vollversicherung bestätigt sich gemäss Hochrechnung damit auch für das Jahr 2011. Den Versicheren, die das Vollversicherungsgeschäft betreiben, ist denn auch besonders viel Kapital zugeflossen.

Einzel-Lebensversicherung (-1,3%): Die Einzel-Lebensversicherung zeigt ein anderes Bild: Das Prämienvolumen ist im vergangenen Jahr erneut geschrumpft, allerdings weniger stark als noch 2010. Die periodischen Prämien erreichen das Vorjahresniveau. Weiterhin rückläufig sind die Einmalprämien im Einzellebensgeschäft. Das historisch und anhaltend tiefe Zinsniveau war wie bereits im Vorjahr ausschlaggebend dafür. Auch die Einzel-Lebensversicherung mit periodischen Prämien stagnieren. In Zeiten anhaltend tiefer Zinsen wird die schädliche Wirkung der Stempelsteuer deutlich: Eine Abgabe von 2,5% der Einmalprämie schmälert die Nachfrage nach diesen Lebensversicherungen – und damit auch das Steuersubstrat – eindeutig. Seit der unsinnigen Einführung der Stempelsteuer im Jahr 1998 leidet dieses Geschäft an einem Prämienrückgang – und der Staat nimmt entsprechend immer weniger ein. Wir sind auch weiterhin der dezidierten Meinung, dass die Stempelsteuer auf Lebensversicherungen abgeschafft gehört. Denn sie vermindert die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes und schwächt seine Position im Wettbewerb. Für die Abschaffung der Stempelsteuer hat sich der Schweizerische Versicherungsverband auf parlamentarischer Ebene erfolgreich eingesetzt. Der Bundesrat ist offensichtlich gewillt, Erleichterungen in diesem Bereich zu gewähren, unerfreulicherweise aber nicht bei der Stempelsteuer auf Lebensversicherungsprämien. Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates bleibt die Abschaffung der Stempelsteuer für den Versicherungsverband weiterhin ein Thema mit hoher Priorität.

Wohl nicht zuletzt aufgrund solcher staatlichen Auflagen in der privaten Altersvorsorge ist ein weiterhin anhaltendes Interesse an fondsgebundenen Einzellebensversicherungen auszumachen. Diese machen rund 34% des Prämienvolumens aus. Bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Einmalprämie stieg das Prämienvolumen etwas weniger markant als im Vorjahr aber immer noch um 3,6%, bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen mit periodischen Prämien um 0,6%.

Schadenentwicklung: Das Jahr 2011 war weltweit von Grossschadenereignissen aus Naturkatastrophen geprägt, welche die international tätigen Versicherer mit rekordhohen Schäden zum Teil massiv belasteten. Zu denken ist dabei an den Tsunami mit anschliessender atomarer Bedrohung in Japan, oder die verheerenden Überschwemmungen in Thailand, welche sich über Monate hinzogen. Auch in der Schweiz schlugen gegenüber dem Vorjahr vor allem die Elementarschäden auf Grund von Überschwemmungen und überaus starken Hagelschlägen im Juli zu Buche. Aus der Elementarschadenversicherung zahlten die Privatversicherer für diese Ereignisse rund 225 Millionen Franken, aus der Motorfahrzeugversicherung rund 200 Millionen Franken. Schwere Unwetter richteten ausserdem im Oktober im Berner Oberland massive Verwüstungen an. Die Wasserstände erreichten an einzelnen Orten die Werte des Jahrhunderthochwassers von 2005.

Kosteneffizienz: Neben der Schadenbelastung ist der Kostensatz entscheidend für die technischen Ergebnisse der Versicherungsgesellschaften. In einem wettbewerbsintensiven Markt sind die Unternehmen stets gefordert, das operative Geschäft unter dem Blickwinkel der Profitabilität zu verbessern. Die Versicherer sind gesamthaft auf dem richtigen Weg, in dem sie unter anderem die Effizienz der Organisation weiter steigern und die Administrativkosten senken beziehungsweise im Griff behalten.

Combined Ratio: Schadenbelastung und Kostensatz bringen uns zur Combined Ratio, dem kombinierte Schaden-Kosten-Satz. Bei den Schweizer Versicherungsgesellschaften ist mit positiven technischen Ergebnissen zu rechnen, tendiert die Combined Ratio doch allgemein Richtung 95%. Die Versicherungsgesellschaften verdienen in ihrem Kerngeschäft Geld und müssen dieses nicht mit Kapitalerträgen subventionieren. Dies entspricht den Geschäftsmodellen in der Schweizer Assekuranz, die eine vorsichtige risikoarme Anlagepolitik verfolgen.

Kapitalanlagen: Auch 2011 blieb das Währungs- und Zinsumfeld für die Schweizer Versicherungswirtschaft ausgesprochen anspruchsvoll. Tiefe Zinsen, massive Staatsverschuldungen, übermässig risikobehaftete Anlagen im Ausland und eine sehr volatile Börse belasteten zuneh-mend die ausgewogene Platzierung der Kapitalanlagen. Es herrscht ein regelrechter «Anlagenotstand» bei risikoarmen, langfristigen Anlagen. Ein massiver Währungs-Missmatch strapaziert zudem die Situation in der Schweiz: im Inland hat sich der Anlagemarkt massiv verkleinert. In diesem schwierigen, volatilen Umfeld weisen die Privatversicherer gleichwohl solide bis gute Finanzergebnisse für das vergangene Jahr aus.

Das Gesamtbild der Schweizer Assekuranz in 2011

Prämienwachstum, stabile Schadenentwicklung, Kosteneffizienz und solide Finanzergebnisse: Die Schweizer Privatversicherer können stolz auf ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr 2011 zurückblicken. In Zeiten ausserordentlich turbulenter Finanzmärkte haben sich die Versicherer im vergangenen Jahr einmal mehr als ein stabilisierender Faktor der schweizerischen Gesamtwirtschaft bewiesen.

Dies verdeutlicht auch die Tatsache, dass die schweizerischen Versicherungsgesellschaften per 31.12.2011 ihre Solvabilitätsquotienten stabilisieren konnten. Die Unternehmen erfüllen die Eigenkapitalanforderungen unter Solvency I und erreichen für die mit dem Schweizer Solvenztest (SST) unter Solvency II ermittelte Risikofähigkeit Überdeckungen.

Die Schweizer Assekuranz als wichtiger Pfeiler des Finanzplatzes Schweiz

Viel war im vergangenen Jahr über den Finanzplatz Schweiz zu hören und zu lesen: meist ging es dabei um den Bankensektor. Selten war in diesem Zusammenhang von der schweizerischen Assekuranz, und schon gar nicht von deren Stabilität und kontinuierlich guten Leistungen die Rede.

Eine am 13. Januar 2012 vorgestellte, von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich in Auftrag gegebene Studie zur Entwicklung des Finanzplatzes Zürich und zu den Perspektiven bis 2020 spricht von einer Wachstumsverlangsamung des Zürcher Finanzsektors und einem Rückfall hinter andere Branchen. Ausserdem soll die Zahl der Erwerbstätigen um durchschnittlich 0,3 Prozent pro Jahr schrumpfen.

Die Versicherungswirtschaft wurde in dieser Studie in zahlreichen Punkten nicht korrekt analysiert und wesentliche belegbare Aspekte, die ihre Bedeutung und ihre Zukunftsperspektiven untermauern, wurden nicht berücksichtigt. Anders als im Bankensektor, in dem wohl künftig ein weiterer Stellenabbau stattfinden wird, sind bei den Versicherungen in der Schweiz per Anfang 2012 rund 1100 Stellen nicht besetzt – ein Faktum, das in besagter Studie leider unterschlagen wird. Es fehlt an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Der «War for Talents» tobt in der Versicherungswirtschaft schon seit geraumer Zeit. Dies obwohl sich die Gesamtzahl aller in der Schweizer Privatassekuranz tätigen Mitarbeitenden im letzten Jahr leicht reduziert hat. Ein Faktor für den Rückgang von rund 727 Mitarbeitenden ist sicher die strenge Kostendisziplin der Unternehmen: freigewordene Stellen wurden zum Teil nicht mehr neu besetzt. Und dennoch: Gut ausgebildete qualifizierte Spezialisten sind gesucht und «umkämpft».

Die Schweizerische Versicherungsindustrie ist gut positioniert. Sie ist mit ihrem Geschäftsmodell eine wichtige und verlässliche Stütze des hiesigen Finanzplatzes und der ganzen schweizerischen Volkswirtschaft. Schweizer Versicherer leisten rund 38% an die gesamte Wertschöpfung der Finanzintermediäre in unserem Land. Sie beschäftigen weltweit 122 000 Personen, davon rund 48 700 im Inland. Sie sind weiterhin bedeutende Investoren im In- und Ausland: Ihr Kapitalbestand beläuft sich mittlerweile auf über 570 Milliarden Franken. Mit einem Prämienvolumen von 56,5 Milliarden Franken im Jahr 2010 belegt die Schweiz im Ranking der grössten Versicherungsmärkte Europas den siebten Platz. Sie leistet gemäss dem Bundesamt für Statistik rund 5% an die gesamte Bruttowertschöpfung und gehört damit zu den sieben grössten Wirtschaftszweigen in der Schweiz. Unter Einbezug des Auslandsgeschäfts würde die Versicherungswirtschaft gar auf Platz fünf figurieren. Betrachtet man die Produktivität, also die Wertschöpfung pro Mitarbeiter, so liegt das Versicherungsgewerbe mit an der Spitze der wichtigsten Wirtschaftszweige. Alleine die Unternehmenssteuern der Privatversicherer liegen bei rund einer halben Milliarde Franken.

Die Schweizer Assekuranz erachtet ein kontinuierliches Wachstum der Branche in der laufenden Dekade als realistische Entwicklung. Wir müssen aber unseren Standort in Konkurrenz zu Wachstumsmärkten wie Ostasien oder den arabischen Emiraten attraktiv positionieren. Wir dürfen uns nicht auf den – mit Innovation und Tatkraft – wohl erworbenen Lorbeeren ausruhen. Die Stabilität der Versicherungswirtschaft hat sich auch in Phasen der Finanzmarktkrise positiv auf die Realwirtschaft ausgewirkt. Unsere Branche als massgeblicher Träger der Schweizer Wirtschaft hat guten Grund, auch für die kommenden zehn Jahre zuversichtlich zu sein.

Konsumentenschutz und qualitativer Wettbewerb durch Regulierung mit Augenmass

Der Auftrag, den unsere Aufsichtsbehörde Finma von Gesetzes wegen zu erfüllen hat, zwingt diese bisweilen zu einem unglaublichen Spagat: einerseits ist sie dem Konsumentenschutz verpflichtet, den sie durch eine strenge Überwachung der Einhaltung von Corporate Governance- sowie von Solvabilitäts-Regeln durchsetzt. Anderseits ist sie auch zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Versicherer auf nationaler wie auf internationaler Ebene verpflichtet. Die Schweizer Assekuranz bemängelt, dass die Finma gar zu oft letzteres aus dem Blickwinkel verliert. Die Regulierungsdichte und die straffe Aufsicht können sogar zu einer Verhinderung des Wettbewerbs führen.

Die Finma muss berücksichtigen, wie sich die Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt. In diesem Sinne werden wir den konstruktiven Dialog mit der Aufsichtsbehörde ausbauen. Wir erwarten eine Regulierung des Wettbewerbs mit Augenmass, die es uns erlaubt, die Erfolgsgeschichte der Schweizer Assekuranz weiterzuschreiben.

Die Schweizer Assekuranz im Spannungsfeld EU – Schweiz

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde der Schweizer Solvenztest (SST) verbindlich eingeführt. Nicht zuletzt aufgrund der mehrjährigen Einführungsphase und der engen Einbindung der Assekuranz bei der Entwicklung des SST ging die definitive Einführung per 1. Januar 2011 reibungslos über die Bühne. Insbesondere haben sich die Schweizer Versicherer im Hinblick auf die straffen Solvenzregeln nach SST ihre Risikokapitalausstattung frühzeitig überprüft und bereinigt.

Es bleiben aber einige wichtige, noch zu klärende Punkte offen. Die Frage der Zinskurve muss definitiv gelöst werden. Ein Modell zur Bewertung von Immobilien ist noch nicht etabliert. Insbesondere die Lebensversicherer sind aufgrund der strengen Solvabilitätsregeln nach SST gegenüber Marktteilnehmern, die der EU-Aufsicht unterliegen, benachteiligt: Die Äquivalenz von SST und der zukünftigen Solvency II ist wegen Verzögerungen des Vollzuges in der EU frühestens per 2013 oder 2014 zu erwarten. Angestrebt hatten wir diese für Mitte 2012.

Die direkten Berührungspunkte der Schweizer Assekuranz mit den Institutionen der EU sind zahlreich und vielfältig. Die Schweizer Privatversicherer beobachten die zahlreichen Regulierungsprojekte in der EU mit einer gewissen Skepsis. Sie sind ein Schritt hin zu einer drohenden Überregulierung und verursachen enorme Kosten, was weder im Interesse der Versicherten noch der Versicherer sein kann. Der SVV pflegt deshalb eine intensive Zusammenarbeit mit dem Europäischen Versicherungsverband (CEA) und den Versicherungsverbänden der EU-Mitgliedstaaten.

Im Rahmen einer internationalen Fachtagung des SVV haben im Dezember renommierte Fachspezialisten über die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen der EU und ihre möglichen Auswirkungen auf die schweizerische Versicherungswirtschaft informiert und diskutiert. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf den sogenannten «Antidiskriminierungs-Entscheid» des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2011 zur geschlechtsspezifischen Tarifierung geworfen – ein Entscheid, der auch in den hiesigen Medien einlässlich diskutiert wurde: Dabei wurde mit Blick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen entschieden, keine Ausnahmen betreffend unterschiedlicher Prämien in den einzelnen EU-Ländern zuzulassen. Im Urteil wird die geltende Ausnahmeregelung für Versicherungsprodukte mit Wirkung per 21. Dezember 2012 für ungültig erklärt. Dieses Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf die internationale Geschäftstätigkeit der Schweizer Assekuranz in der EU. Es hat aber keine unmittelbare Wirkung auf Schweizer Versicherungsgeschäfte. Oder soll ich vorsichtig sagen: noch nicht. Denn die Diskussion zur «Gleichberechtigung» im Rahmen der Prämiengestaltung ist auch bei uns nicht neu. Die Schweizer Versicherer lehnen aber auch weiterhin ein Verbot von unterschiedlichen Prämien für Mann und Frau ab, weil es dem Prinzip der risikogerechten Prämie widerspricht. In der Autoversicherung oder in der Todesfall-Versicherung würden beispielsweise Frauen mit gleichen Prämien wie für Männer teilweise massiv benachteiligt. Denn unterschiedliche Prämien beruhen auf unterschiedlichen Risiken, die messbar und kalkulierbar sind. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ignoriert diesen Grundsatz. Übrigens haben entsprechende Meinungsumfragen gezeigt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung risikogerechte Prämien befürwortet. Wir stehen voll und ganz zum Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau. Das heisst konkret: Für beide Geschlechter sollen gleiche Massstäbe für die Berechnung der Prämien gelten. «Gleiche Massstäbe» heisst aber nicht unbedingt «gleiche Prämien».

Die Schweizer Assekuranz im Spannungsfeld USA – Schweiz

Anders als die Schweizer Banken, ist die schweizerische Versicherungswirtschaft bisher nicht dem direkten Zugriff der US-Behörden ausgesetzt gewesen. Seit rund anderthalb Jahren aber steht sie ebenfalls im Visier extraterritorialer Aktivitäten: Mit der Verabschiedung der US-Gesetzgebung Fatca (Foreign Account Tax Compliance Act) sollen ausländische Finanzintermediäre – und damit auch Lebensversicherer und Pensionskassen – zu umfassender Transparenz über die Aktivitäten ihrer amerikanischen Kunden gezwungen werden. Noch sind die Parameter des Gesetzes in vielen Punkten nicht klar und dessen Einführung wurde um mindestens ein Jahr auf Anfang 2014 verschoben. Doch schon jetzt ist davon auszugehen, dass das US-Gesetz mit lokalen Gesetzen in Konflikt steht. Auch zahlreiche Rechtsfragen und Fragen der technischen Umsetzung sind noch ungelöst.

Seitens des SVV sind wir die Problematik Fatca im Verbund mit dem Europäischen Versicherungsverband (CEA), mit der EU und mit weiteren Staaten mit wichtigen Finanzplätzen angegangen. An der Eingabe des CEA an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) hat der SVV massgeblich mitgearbeitet und auf die spezifisch schweizerische Situation, namentlich die massive Betroffenheit im Rahmen der Durchführung der beruflichen Vorsorge sowie die Bindung an den Datenschutz, hingewiesen. Für die Schweizer Versicherer ist es sehr schwierig, die von den USA geforderten Informationen zu liefern, da sie für die bereits bestehenden Verträge nicht über die notwendigen Daten verfügen.

Die USA wird zu diesem Zeitpunkt kaum mehr von der Umsetzung von Fatca absehen. Es geht nun darum, die Bedingungen so zu gestalten, dass der Vorsorgezweck für US-Steuerpflichtige in der Schweiz faktisch nicht verunmöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Versicherer nicht über Gebühr geschmälert wird.

Totalrevision Versicherungsvertragsgesetz VVG

Auch 2011 hat sich der Schweizerische Versicherungsverband für zahlreiche für die Branche ordnungspolitisch relevante Themen eingesetzt. Zum derzeit im Parlament hängigen Projekt «Totalrevision VVG» wird sich mein Nachredner Lucius Dürr äussern. Seit einigen Tagen ist der bundesrätliche Entwurf zum neuen VVG in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-Nationalrat in Beratung.

Weiterentwicklung in der Beruflichen Vorsorge

2005 war der Bundesrat im Rahmen der 1. BVG-Revision verpflichtet worden, erstmals im Jahr 2011 und in der Folge all 10 Jahre einen «Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren» zu erstellen. Im Nachgang zur Volksabstimmung von 2010, mit welcher das Schweizer Stimmvolk die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes deutlich ablehnte, beschloss der Bundesrat die Berichterstattung inhaltlich zu erweitern und im «Bericht über die Zukunft der 2. Säule» eine Auslegeordnung der Herausforderungen in der beruflichen Vorsorge zu erarbeiten. Die Herausforderungen ergeben sich einerseits aus der stetig steigenden Lebenserwartung und der anhaltend schlechten Verfassung der Finanzmärkte, anderseits aus gesellschaftlichen Veränderungen, wie etwa dem Trend zu mehr Teilzeitarbeit oder vermehrten Erwerbsunterbrüchen.

Am 4. Januar 2012 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Entwurf des Berichts über die Zukunft der 2. Säule in eine bis am 9. März 2012 dauernde Anhörung gegeben. Der SVV ist derzeit an der Ausarbeitung einer konsolidierten Stellungnahme zum bundesrätlichen Bericht. Ich werde dieser Stellungnahme deshalb nicht vorgreifen, möchte aber betonen, dass wir den ausgearbeiteten Bericht positiv bewerten. Einige für unsere Branche wichtige Eckpunkte kann ich bereits festhalten:

Das bewährte Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge ist vorab aufgrund der ungelösten Debatten im Bereich der 2. Säule in einer ernstzunehmenden Schieflage. Im Vordergrund stehen wei-terhin der Umwandlungssatz, der Mindestzinssatz und die Legal Quote. Alle drei Themen werden auch im Rahmen des Berichts über die Zukunft der 2. Säule behandelt. In etwas geraffter Form sind die diesbezüglichen Standpunkte der Schweizer Privatassekuranz wie folgt:

  • Keine Verschärfung der Bestimmungen zur Überschussverteilung. Die Privatversicherer bieten in der beruflichen Vorsorge einmalige Garantien an. Diese erfordern ein Risikokapital, das von den Versicherern erwirtschaftet werden muss. Die Legal Quote limitiert einerseits den Gewinn der Versicherer, ermöglicht es ihnen aber, das für ihr Modell notwendige Risikokapital zu bilden.
  • Die korrekte Festlegung des Umwandlungssatzes ist unumgänglich, ansonsten die Anpassung der Renten an die Realität über Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich wird.
  • Keine Festlegung von versicherungstechnischen Grössen der beruflichen Vorsorge über einen politischen Entscheidungsprozess. Der SVV fordert seit langem die Festlegung eines variablen und marktkonformen BVG-Mindestzinssatzes nach einer transparenten, nachvollziehbaren Formel. Die politische Bestimmung des Mindestzinssatzes führt aufgrund unvermeidbarer systematischer Verzerrungen jeweils zu einem überhöhten Wert.
  • Wohl hat der Bundesrat im Herbst 2011 per 2012 den Mindestzinssatz um einen halben Prozentpunkt auf 1,5% gesenkt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat es der Bundesrat aber unterlassen, ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge zu setzen. Als Garantie und Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung muss der Mindestzinssatz so festgelegt werden, dass er auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 14,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 7,1%.

Die Funktion der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge ist volkswirtschaftlich zentral. Die Privatversicherer erfüllen für zehntausende von kleinen und mittleren Unternehmen eine zentrale Funktion bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge. Die Wahlfreiheit beim Vorsorgewerk sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Anbietern. Auch weiterhin zählen KMUs und ihre Mitarbeitenden auf die Lebensversicherer, die für die Durchführung der beruflichen Vorsorge von rund 150 000 kleinen und mittleren Betrieben mit 900 000 versicherten Personen unentbehrlich sind.

Revision des Unfallversicherungsgesetzes UVG

Im Herbst 2010 hatte der Nationalrat die gesamte Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) an den Bundesrat zurückgewiesen. Dadurch hat das Parlament wertvolle Zeit verloren. Das UVG hat seit seiner Inkraftsetzung am 1. Januar 1984 keine grundlegenden Änderungen erfahren. Die Rechtsgrundlagen anderer Sozialversicherungen haben sich in dieser Zeit stark gewandelt. Es wäre deshalb zu diesem Zeitpunkt richtig gewesen, endlich auch die erforderlichen Anpassungen im UVG vorzunehmen. Insbesondere hätten dadurch zahlreiche Rechtsunsicherheiten beseitigt und die für bisherige Änderungen in der Durchführung der Unfallversicherung notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden können.

Anfang März 2011 hat dann der Ständerat als Zweitrat das Bundesgesetz über die Unfallversi-cherung ebenfalls an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat soll die Revisionsvorlage zum Unfallversicherungsgesetz nochmals prüfen – und auf das Notwendigste beschränken. Der SVV unterstützt den Rückweisungsentscheid, da sonst das Ping-Pong zwischen den parlamentarischen Kammern in einen nächste Runde gegangen wäre. Der Schweizerische Versicherungsverband erneuert aber dabei seinen dringenden Appell, aus ordnungspolitischen Gründen die UVG-Revision in einer «light»-Version nun zügig voranzutreiben. Im Vordergrund einer verschlankten UVG-Revision stehen wiederum technisch notwendige Artikel zur Vermeidung von Gesetzeslücken, aber auch die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Privatassekuranz und Suva in Art. 66 UVG. Es kann nicht angehen, dass über monopolistische Strukturen Vorteile gegenüber dem freien Markt geschaffen werden können.

Privatwirtschaftliche Tätigkeiten von Monopolanstalten

Die Tendenz, dass Kantone über ihre Monopolversicherer aber auch die Suva an die Honigtöpfe der prosperierenden Versicherungswirtschaft drängen, hält leider unvermindert an. Die Schweizer Privatversicherer wehren sich auch weiterhin gegen diese wirtschaftlichen Expansionsversuche der Monopolisten.

Pendent ist auch die ordnungspolitische Klärung der geplanten Eintritte von monopolistischen Versicherern in privatwirtschaftliche Tätigkeiten in den Kantonen Glarus und Bern: Seit über einem Jahr ist ein Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde des SVV und weiteren Beschwerdeführern gegen das Vorgehen des Kantons Glarus hängig.

Im Kanton Bern sind die Verfahren vorangegangen, aber ebenfalls noch nicht abgeschlossen: Mit Entscheid vom 12. Dezember 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht verfügt, nicht auf die Beschwerde des SVV und zwei weiterer Beschwerdeführer gegen die GVB Privatversicherungen AG und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma einzutreten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob Privatversicherer dazu legitimiert sind, die Betriebsbewilligung der Aufsicht für einen neuen Konkurrenten anzufechten, welcher zu 100 Prozent einer kantonalen Monopolanstalt gehört. Die Versicherer begrüssen den Wettbewerb. Sie beanstanden aber vehement den Vorteil, welcher eine Gesellschaft dadurch hat, dass sie auf den Kundenstamm der obligatorischen Versicherung zurückgreifen kann. Wir sind enttäuscht über dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und haben deshalb nach sorgfältiger und detaillierter Prüfung des Entscheids vor wenigen Tagen die Angelegenheit ans Bundesgericht weitergezogen. Wir sind überzeugt, dass eine materielle Bewertung durch das Bundesgericht aus ordnungspolitischen Gründen zwingend ist.

Erdbebenversicherung

Nach dem schweren Erdbeben in Japan im vergangenen Jahr haben mehrere Parlamentarier Vorstösse eingereicht, um in der Schweiz eine flächendeckende Erdbebenversicherung zu realisieren. Die Motion Fournier, welche vom Ständerat gutgeheissen worden ist, wurde in der Urek des Nationalrates mit einer Stimme Unterschied abgelehnt (11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Dieses Resultat widerspiegelt die Uneinigkeit innerhalb der Kommission. Die Kommission erwartet nun, dass der Bundesrat die Gespräche mit den involvierten Anspruchsgruppen aufnimmt, um doch noch einen Konsens zu finden. Auch die parlamentarische Initiative der Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer für eine obligatorische Erdbebenversicherung hatte in der Urek des Nationalrates keine Chance und wurde mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der Bund ist sich des Risikos einer Erdbebenkatastrophe bewusst und probt nun im Rahmen einer gross angelegten Übung namens «Seismo 12» mit simulierten Erdbebenereignissen vergleichbar mit dem Erdbeben von 1356 in Basel die Zusammenarbeit und die Koordination mit dem Bund und dem Ausland. Es sollen ausserdem genauere Angaben über die bei einem katastrophalen Erdbeben wie demjenigen von 1356 in Basel anfallenden volkswirtschaftlichen Kosten evaluiert werden. Die Versicherungswirtschaft ist klar der Meinung, dass das Thema Erdbebenversicherung auf politischer Ebene nochmals auf die Agenda gesetzt werden muss.

Ausblick auf das Jahr 2012

Wirtschaftliche Entwicklung: Auch 2012 müssen wir mit einem sehr angespannten finanziellen Umfeld und einem stark rückläufigen Wachstum des Bruttoinlandproduktes rechnen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anlagemarkt noch weiter verengen und die Beschäftigung zurückgehen wird. In diesem Umfeld schwächen sich die Wachstumsmöglichkeiten auch für die Versicherungsbranche ab. Vor allem die Lebensversicherer, die den Zinsbedarf der Sparprodukte erwirtschaften müssen, stehen aufgrund des anhaltenden Tiefstzinsniveaus vor grossen Herausforderungen. Die anspruchsvollen Anlageregeln nach SST zu erfüllen, dürfte für die ganze Schweizer Assekuranz eine grosse Herausforderung sein. Umso mehr müssen wir auf unsere Entwicklungs- und Innovationskraft bauen, neue Produkte entwickeln, die sowohl die Bedürfnisse der Kunden wie auch die Zeichen der Zeit berücksichtigen.

Politische Entwicklung: Ein wesentlicher Teil der vorhin erwähnten, im politischen und regulatorischen Umfeld angesiedelten Themen, wird uns auch im 2012 intensiv beschäftigen. Zuvorderst auf der politischen Agenda stehen klar die Totalrevision des VVG sowie die Zukunft der zweiten Säule.

Wesentlich für unsere Branche werden aber auch die Entwicklungen in den Bereichen der Monopole und bei der Erdbebenversicherung sein.

Auch die Managed-Care-Vorlage könnte uns dieses Jahr wieder begleiten. Ende September 2011 wurde die Vorlage im Parlament revidiert und von beiden Kammern angenommen. Inzwischen wurde das Referendum ergriffen und die Vorlage wird zur Abstimmung kommen. Der Schweizer Versicherungsverband vertritt eine wohlwollende Haltung gegenüber der Vorlage.

Und die Volksinitiative zur Einheitskasse im Rahmen der Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» könnte ebenfalls rasch an Aktualität gewinnen.

Damit bin ich am Ende meines Rückblicks auf das vergangene Geschäftsjahr und des Ausblicks auf die in den kommenden Monaten anstehenden Herausforderungen. Unsere Branche hat im vergangenen Jahr erfolgreich einem stürmischen Umfeld getrotzt. Mit solidem Wachstum hat die Schweizer Assekuranz einmal mehr seine grosse Stabilität unter Beweis gestellt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Versicherungswissen