Zweite Säule braucht starke und unabhängige Aufsicht

Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst grundsätzlich eine Reform zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule. In seiner Antwort zum Bericht «Strukturreform in der beruflichen Vorsorge» nimmt er jedoch mit Bedauern zur Kenntnis, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht für eine starke und unabhängige Aufsicht ausreichen.

Zürich, 15. November 2006 – Die Krise der Anlagemärkte im Jahre 2002 brachte viele Vorsorgeeinrichtungen in eine finanziell schwierige Lage. In der Folge verabschiedete der Bundesrat eine «Agenda zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge» und setzte zwei Expertenkommissionen ein. Eine der Kommissionen wurde beauftragt, bis Ende 2005 einen Vernehmlassungsbericht zur Verstärkung der Aufsicht zu erarbeiteten.

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst eine Reform der Aufsichtsgesetzgebung und unterstützt damit die Grundanliegen der Strukturreform. Eine effiziente und sachgerechte Kontrolle der beruflichen Vorsorge und der Vorsorgegelder liegt im Interesse der Versicherten. Um jedoch das System der zweiten Säule zu verbessern, die Stabilität der beruflichen Vorsorge zu gewährleisten und den Finanzplatz Schweiz zu stärken, gehen die vorgeschlagenen Massnahmen aus Sicht des SVV nicht weit genug. Eine starke, schweizweit ausgerichtete und unabhängige Aufsichtsbehörde wäre nötig, um diese Ziele zu erreichen. Es wäre denkbar, diese Aufsichtsbehörde in die künftige eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu integrieren, in welcher die Versicherungs- und Bankenaufsicht sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt werden. Das Vernehmlassungsverfahren sieht lediglich eine Regionalisierung der bisher auf kantonaler Ebene geregelten Aufsicht für die Vorsorgeeinrichtungen vor. Zudem ist die geplante Oberaufsicht zu schwach ausgestaltet. Eine wirksame Oberaufsichtsbehörde müsste fachlich und personell stark und unabhängig bestückt sein, über ein eigenes Sekretariat verfügen und privatrechtliche Anstellungsbedingungen anwenden können.

Wichtige Faktoren nicht berücksichtigt

Die Expertenkommission hat in ihrem Bericht den Grössen, welche die Leistungen und damit auch die Finanzierungen von Vorsorgeeinrichtungen bestimmen, einen besonderen Stellenwert beigemessen. Diese Parameter, wie etwa der Mindestzinssatz oder der Umwandlungssatz, haben Auswirkungen auf den Markt der beruflichen Vorsorge und sind daher wichtige Faktoren für die Stabilisierung der zweiten Säule. Der Bundesrat hat diese Punkte anlässlich der Veröffentlichung des Berichts zwar zur Kenntnis genommen, sie sind aber nicht Gegenstand der Vernehmlassung geworden. Der SVV bedauert dies, denn dadurch beschränkt sich die Strukturreform auf Fragen der formalen Aufsichtsregelung.

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