Wichtiger Schritt zur Sicherung der 2. Säule

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrates zur Senkung des Mindestzinssatzes auf 2% zur Kenntnis genommen. Er betrachtet diesen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung.

Zürich, 23. Mai 2003 – Der SVV hat mehrfach betont, dass der derzeit gültige Mindestzins von 3,25% immer noch viel zu hoch ist. Er muss variabel, marktkonform, transparent und damit für alle Beteiligten kalkulierbar festgelegt werden.

Der SVV bedauert, dass der Entscheid des Bundesrates noch immer aussteht. Es ist unabdingbar, dass alle an der Beruflichen Vorsorge Beteiligten die Rahmenbedingungen frühzeitig, das heisst noch im ersten Halbjahr 2003, kennen. Nur so können Neuabschlüsse und Vertragserneuerungen auf eine langfristig solide Basis gestellt werden.

Eine rasche Senkung des Mindestzinssatzes ist deshalb unbedingt nötig. Damit für die Versicherten Klarheit über die geltenden Bedingungen geschaffen und die Umsetzung reibungslos vollzogen werden kann, erwartet der SVV vom Bundesrat bis Mitte Juni 2003 einen definitiven Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes per 1. Januar 2004.

Die Senkung des Mindestzinssatzes ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der 2. Säule. Sie löst aber das Problem der Rentenfinanzierung bei steigender Lebenserwartung nicht. Der Umwandlungssatz ist aus Sicht des SVV deutlich zu hoch und muss schneller und konsequenter an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden, als dies gemäss BVG-Revision vorgesehen ist.

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