Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Ständerates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert 5 Jahren auf 6,4% zu senken. Auch die Überprüfung im 5-Jahres-Rhythmus erachtet der SVV als notwendig.
Zürich, 11. Dezember 2008 – Der Ständerat hat heute entschieden, den Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge innert 5 Jahren ab Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung auf 6,4% zu senken. Damit ist die kleine Kammer dem Beschluss des Nationalrats gefolgt. Der SVV betrachtet den Entscheid als einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der zweiten Säule. Eine raschere Senkung des überhöhten Mindestumwandlungssatzes als in der 1. BVG-Revision vorgesehen ist aufgrund der höheren Lebenserwartung und dem langfristigen Trend zu tieferen Renditen an den Finanzmärkten dringend notwendig, denn überhöhte Mindestvorgaben gefährden die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Mit der beschlossenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird zudem die ungerechte Umverteilung der Vorsorgegelder von den Erwerbstätigen zu den Rentnern gemindert.
Der SVV begrüsst ebenfalls den Beschluss beider Räte, die Höhe des Mindestumwandlungssatzes alle 5 Jahre zu überprüfen. Der SVV geht aus heutiger Sicht davon aus, dass eine weitere Senkung des Mindestumwandlungssatzes aufgrund des Trends zu längeren Lebenserwartungen und der zu erwartenden Kapitalerträge mittelfristig unvermeidbar sein wird.