Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) nimmt den Entscheid des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) zur Kenntnis, eine Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zu eröffnen. Diese ist angesichts der Komplexität der Thematik verständlich. Der SVV und seine Mitglieder bekennen sich zum Wettbewerb und begrüssen den Dialog mit der Weko zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Fragen im Versicherungsbereich.
Zürich, 4. November 2003 – Auf Anregung des SVV haben mit dem Sekretariat der Weko bereits vergangenen Sommer diesbezügliche Gespräche stattgefunden. Die Gesellschaften und der SVV haben dem Sekretariat dabei unaufgefordert sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Dabei hat der SVV auch namens seiner Mitgliedgesellschaften dem Sekretariat angeboten, bei allfälligen Fragen weiterhin zur Verfügung zu stehen.
Ausserdem hat der SVV am 1. September beim Sekretariat der Weko einen Antrag auf Erlass einer Verordnung oder einer Bekanntmachung für die Versicherungswirtschaft gestellt. Der SVV bezweckt damit, gesetzliche Unklarheiten bezüglich wettbewerbsrechtlicher Fragen zu klären.