Mit dem gestern von der Wettbewerbskommission publizierten Schlussbericht ist geklärt, unter welchen Bedingungen die Tochtergesellschaft der Gebäudeversicherung Bern künftig Versicherungen im privatrechtlichen Bereich anbieten darf. Die Klärung der kartellrechtlichen Aspekte folgt der Forderung der schweizerischen Versicherungswirtschaft nach gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer.
Zürich, 8. Dezember 2011 – Fast ein Jahr hat die Wettbewerbskommission (Weko) benötigt, um die zahlreichen Fragen wettbewerbsrechtlicher Natur zu klären, die der beabsichtigte Markteintritt der GVB Privatversicherungen AG nach sich zieht. Mit der Einführung des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes im Kanton Bern Anfang 2011 wurde der kantonalen Monopolanstalt Gebäudeversicherung Bern (GVB) ermöglicht, neu auch Versicherungsprodukte ausserhalb der monopolistischen Tätigkeit anzubieten. Die Weko eröffnete in diesem Zusammenhang eine Vorabklärung, ob die neue Tätigkeit der GVB über ihre privatrechtliche Tochtergesellschaft denselben Bedingungen folge, welche die übrigen Marktteilnehmer im Bereich des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Versicherungsrechts zu erfüllen haben.
Die Versicherungswirtschaft begrüsst eine Belebung des Marktes durch Eintritt neuer Mitbewerber. Sie vertritt aber auch klar den Standpunkt, dass für alle Teilnehmer des freien Wettbewerbs dieselben Rahmenbedingungen herrschen müssen, da sonst eine eklatante Wettbewerbsverzerrung droht. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die Tochtergesellschaft der staatlichen Versicherungsanstalt GVB die Regeln der marktwirtschaftlichen Konkurrenz nicht über ihre Sonderstellung aushebelt und den Kunden durch eine Verzerrung des Wettbewerbs und der dadurch bedingten Einschränkung ihrer Vergleichsmöglichkeiten keine Nachteile entstehen.
Der Schlussbericht der Weko schafft nun die gebotene Klarheit über die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Verlaufe der kartellrechtlichen Abklärung durch die Weko hat die GVB Privatversicherungen AG denn auch eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, um für ihre künftige Geschäftstätigkeit Voraussetzungen zu schaffen, die mit denen der privatwirtschaftlichen Versicherungen vergleichbar sind. Dies bestätigt, dass die Überprüfung durch die Weko durchaus notwendig war.
Die schweizerische Versicherungswirtschaft wird die Umsetzung der von der Weko etablierten wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingen in der Geschäftstätigkeit der GVB Privatversicherungen AG auch hinsichtlich aufsichts- und privatversicherungsrechtlicher Aspekte weiterhin aufmerksam beobachten.