Die SP Schweiz hat heute schwere Vorwürfe an die Adresse der Lebensversicherer gerichtet und die Branche des «Rentenklaus» bezichtigt. Die Pauschalangriffe entbehren jeglicher Grundlage. Kunden von Lebensversicherungsgesellschaften haben im vergangenen Jahr von den höheren Anlageerträgen profitieren können und sind darüber auch transparent informiert worden.
Zürich, 20. November 2006 – Bei der Zuweisung der Überschüsse in der beruflichen Vorsorge würden sich die Lebensversicherer nicht ans Gesetz halten, behauptet heute die SP Schweiz. Dieser schwere Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Die Versicherer halten sich zweifelsfrei an die gesetzlichen Bestimmungen und haben gerade im Jahr 2005 insgesamt mehr als die gesetzlich vorgesehene Ausschüttungsquote von 90% der Erträge im BVG an die Versicherten weitergegeben.
Die Lebensversicherungskunden haben also vom guten Geschäftsgang profitieren können und darüber hinaus stets auf eine sehr hohe Sicherheit ihres angesparten Guthabens zählen können. Sie sind von darüber auch transparent informiert worden.
Wie die Erträge aus der beruflichen Vorsorge auf Versicherte und Versicherer aufzuteilen sind, ist in der Aufsichtsverordnung klar geregelt. Die Lebensversicherer halten sich an diese gesetzlichen Grundlagen und werden dabei auch von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Privatversicherungen) streng überwacht. Die Betriebsrechnungen werden zudem von Revisionsgesellschaften abgenommen.
Die Lebensversicherer setzen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) korrekt um. Es ist deshalb falsch, einem ganzen Wirtschaftszweig vorzuwerfen, er halte sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, nur weil einem diese Bestimmungen nicht gefallen.