Versicherer lehnen Überregulierung bei Vergütungen ab

Der Schweizerische Versicherungsverband lehnt die von der Finma geplanten Mindeststandards für Vergütungssysteme von Finanzinstituten in dieser Form ab. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Eigenheiten der Versicherungsindustrie nicht, schafft Rechtsunsicherheit und beschert Schweizer Versicherern Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern. Der Versicherungsverband hat Verbesserungsvorschläge eingereicht.

Zürich, 21. August 2009 – Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht schlägt für Finanzdienstleister ein neues Vergütungssystem vor, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Es soll verhindern, dass falsche Anreize zu unangemessenen Risiken führen, die Substanz und Ertragskraft eines Finanzinstituts gefährden. Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) sagt: «Vor dem Hintergrund der Finanzkrise ist diese Massnahme nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt leider die Eigenheiten der Versicherungsbranche in keiner Weise.» Die Versicherungsbranche lehnt die Anwendung der geplanten Mindeststandards für Vergütungssysteme entschieden ab. Der vorliegende Entwurf ist zudem mit all seinen detaillierten Bestimmungen und den rechtlichen Folgerungen innerhalb der geplanten Frist bis 2011 nicht umsetzbar.

Kein Handlungsbedarf

Die Versicherer unterstützen den Grundsatz, dass die Vergütungssysteme einfach, transparent und durchsetzbar ausgestaltet sowie langfristig ausgerichtet sein sollen. Die Vergütungssysteme der Versicherungsgesellschaften entsprechen bereits heute diesen Anforderungen. Das Geschäftsmodell der Versicherer hat sich im bisherigen Verlauf der Finanzkrise als robust und krisenfest erwiesen. Bei der Höhe der Vergütungen haben die Versicherer Augenmass bewiesen. Umso weniger lässt sich ein massiver Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit rechtfertigen.

Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen schwer vergleichbar

Die Geschäftsmodelle und das Risikomanagement der Versicherer unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Banken. Daher erfordern die Vergütungssystemen der Versicherer eine differenzierte Betrachtungsweise. So können die in der Versicherungsbranche gezahlten variablen Vergütungen weder die Substanz und Ertragskraft von Versicherungsgesellschaften noch die Stabilität des Finanzplatzes gefährden. Dieser Tatsache wird der aktuelle Entwurf nicht gerecht.

Rundschreiben schafft Wettbewerbsnachteile 

Der Geltungsbereich des Rundschreibens geht deutlich weiter als andere europäische und internationale Regulierungsentwürfe, unter anderem hinsichtlich der Tiefe der Regulierung als auch des Personenkreises. Betroffen sind bis auf wenige Ausnahmen alle Gesellschaften und alle ihre Mitarbeitenden. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit grosser international tätiger Versicherungsgesellschaften. Die Regeln sollten nur für die Angestellten gelten, die Entscheidungen von grosser Tragweite treffen: das obere Management und den Verwaltungsrat.

Rechtsunsicherheit vermeiden

Das Rundschreiben provoziert zudem in seiner vorliegenden Form Rechtsunsicherheit, speziell im Arbeits- und Steuerrecht. So können laut Rundschreiben variable Vergütungen bei schlechtem Geschäftsgang wegfallen. Andererseits gelten einige variable Vergütungen nach gängiger Rechtsprechung als geschuldet. Dies stellt die Versicherungsgesellschaften vor juristisch nicht lösbare Probleme. Die von der Finma gewählte Terminologie entspricht nicht immer der des Aktienrechts. Die Versicherer schlagen daher vor, die Vorschriften der Finma besser mit den übergeordneten Rechtserlassen abzustimmen.

Verbesserungsvorschläge eingereicht

Die Versicherer appellieren aus den oben genannten Gründen an die Finma, das Rundschreiben in der vorliegenden Form nicht in Kraft zu setzen.

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Versicherungswissen