Die Lebensversicherer haben im Jahr 2005 in der beruflichen Vorsorge 92 Prozent der Erträge an die Versicherten weitergegeben und damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote übertroffen. Sie haben ihre Kunden transparent über die Geschäftsergebnisse informiert und bewiesen, dass sie für ihre 1,83 Millionen Versicherten ein wichtiger und sicherer Partner in der beruflichen Vorsorge sind.
Zürich, 21. Dezember 2006 – Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat heute den Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Lebensversicherer in einem hart umkämpften Markt 92,6 Prozent der gesamten Erträge an die Versicherten weitergegeben haben. Im Geschäft, das der Mindestquote unterstellt ist, sind es 92 Prozent. Die Versicherer haben damit die gesetzliche Mindestquote von 90 Prozent übertroffen und deutlich mehr an die Versicherten weitergegeben, als es das Gesetz verlangt. In einem Umfeld mit historisch tiefen Zinsen haben die Versicherer, die wegen der von ihnen gewährten Garantien vorwiegend in festverzinslichen Werten anlegen und hohen Solvenzvorschriften unterliegen, eine Gesamtrendite von 3,74% und eine Nettorendite von 3,27% erwirtschaftet. Das Angebot der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge entspricht einem breiten Kundenbedürfnis. Sie versichern 1,83 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nehmen damit eine volkswirtschaftlich bedeutende Rolle bei der Absicherung der Risiken aus der beruflichen Vorsorge ein.
Das versicherungstechnische Ergebnis der Lebensversicherer aus der beruflichen Vorsorge beläuft sich auf 600 Millionen Franken. Den grössten Teil davon haben die Versicherer für den Aufbau von Risiko tragendem Kapital eingesetzt, was sich positiv auf die künftigen Erträge auswirkt. Ein kleinerer Teil ist an die Aktionäre ausgeschüttet worden. Diese werden dafür entschädigt, dass sie bei negativen Ergebnissen das finanzielle Risiko tragen. Die Garantie der Leistungen und der jederzeit vollen Deckung kann nur mit einem hohen Eigenkapital des Versicherers erbracht werden. In der Vollversicherung tragen die Versicherten damit kein Risiko einer Unterdeckung und können nicht zu damit verknüpften allfälligen Sanierungsmassnahmen herangezogen werden.
Die Lebensversicherer haben ihre Kunden transparent informiert. Die Betriebsrechnungen erlauben den Kunden ein genaues Bild über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtung und die Überschussverteilung. Per Mitte 2006 haben die im Bereich der beruflichen Vorsorge tätigen privaten Schweizer Lebensversicherer dem Bundesamt für Privatversicherung BPV erstmals eine gesonderte, vollständige Betriebsrechnung vorgelegt. Diese beinhaltet eine Erfolgsrechnung und Bilanz sowie die technische Zerlegung der drei Prozesse Spar-, Risiko- und Kostenteil.
In der Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der beruflichen Vorsorge stehen Prämien von insgesamt 2,94 Milliarden Versicherungsleistungen von 2,26 Milliarden Franken gegenüber. Das positive Ergebnis ist auf die von der Versicherern angewandte Risikotarifierung zurückzuführen, die deutliche Anreize schafft, damit versicherte Unternehmen und Arbeitgeber präventive Massnahmen zur Eindämmung von kostspieligen Unfällen und Krankheiten treffen und invalide und teilinvalide Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess zurückführen. Nach wie vor defizitär ist der Kostenprozess. Allerdings reduzierte sich das Defizit von 400 Millionen auf 191 Millionen Franken. Das Defizit hängt mit dem gesunkenen Bestand an versicherten Personen und den durch Vertragsauflösungen verursachten Extrakosten zusammen. Andererseits versichern die Lebensversicherer viele Klein- und Kleinstbetriebe, was den administrativen Kostenaufwand erhöht.
Die Lebensversicherer sind für ihre Kunden – vor allem Klein- und Kleinstunternehmen – ein verlässlicher Partner in der beruflichen Vorsorge. Ende 2005 gab es 156 000 Kollektivverträge zwischen Versicherern und Unternehmen. Sie versichern die Hälfte der beschäftigten Personen in der Schweiz während der Erwerbstätigkeit gegen Invalidität und Tod. In Form von Hinterbliebenenrenten sind auch die Angehörigen abgesichert. Bei einem grossen Teil der Versicherten sorgen die Versicherer auch für den sicheren Aufbau der Altersrente, die nach der Pensionierung bis zum Tod ausgerichtet wird. Dabei verwalten die Lebensversicherer für ihre Kunden ein Vermögen von über 120 Milliarden Franken.
Die Sicherheit der Vorsorgegelder bei den Lebensversicherern wird gewährleistet durch technische Rückstellungen, Verstärkungen für Deckungslücken bei Rentenumwandlungssätzen und Langlebigkeit sowie Eigenmittel in Form von Gesellschaftskapital und Reserven in Abhängigkeit des Gesellschaftsvolumens. Die Lebensversicherer unterstehen hierfür der strengen Aufsicht des BPV. Die Rating-Agentur Standard & Poor’s hat in einer kürzlich veröffentlichten Studie zur Risikofähigkeit der Schweizer Privatassekuranz ein gutes Zeugnis ausgestellt.