Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst, dass die Finma in ihrem Rundschreiben zu Vergütungssystemen von Finanzinstituten in einigen Punkten auf Eingaben des SVV aus der Anhörung eingetreten ist. So gilt das Rundschreiben nicht mehr für kleine und mittelgrosse Gesellschaften. Das Rundschreiben berücksichtigt die Eigenheiten der Versicherungsindustrie allerdings nach wie vor zu wenig. Offen muss derzeit bleiben, inwieweit die Umsetzung des Rundschreibens Wettbewerbsnachteile für die grossen international tätigen Versicherungsgesellschaften zur Folge hat.
Zürich, 11. November 2009 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat heute ihr Rundschreiben zu Vergütungssystemen veröffentlicht, mit dem die Finma die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen versucht. Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst, dass die Finma in der definitiven Fassung gegenüber dem Anhörungsentwurf wesentliche Änderungen vorgenommen hat. So wird das Rundschreiben im Bereich der Versicherungen derzeit zwingend nur für die fünf grössten Versicherungen gelten. Dies entlastet die kleinen und mittleren Gesellschaften. Der gewählte Schwellenwert erscheint allerdings arbiträr. Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes, sagt: «Es muss sich zudem erst noch zeigen, inwieweit die Umsetzung der Richtlinie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Gesellschaften beeinträchtigt.»
Der SVV begrüsst, dass die Finma bei der Regulierung der variablen Vergütungen stärker prinzipienorient vorgeht als im Entwurf und sich neu am wirtschaftlichen Erfolg und nicht am ökonomischen Gewinn orientiert. Dennoch erfordern die Vergütungssysteme der Versicherer eine noch differenziertere Betrachtungsweise, weil die Geschäftsmodelle und das Risikomanagement der Versicherer sich grundsätzlich von denen der Banken unterscheiden. Die in der Versicherungsbranche gezahlten variablen Vergütungen haben weder die Substanz und Ertragskraft von Versicherungsgesellschaften noch die Stabilität des Finanzplatzes gefährdet. Im Gegenteil: In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die Schweizer Versicherer stabilisierend gewirkt haben.
Der SVV bedauert, dass die Finma bei der Ausgestaltung der Bestimmungen zu variablen Vergütungen wenig Rücksicht auf geltendes Recht nimmt. So kennt das Arbeitsrecht den Begriff «Bonus» nicht und variable Vergütungen gelten nach heutiger Rechtspraxis weitgehend als geschuldet. Die Spannungsfelder zum Arbeits- und Steuerrecht bleiben ungelöst.