Umwandlungssatz muss rasch gesenkt werden

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Empfehlung der BVG-Kommission an den Bundesrat, den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge weiter zu senken, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits beschlossen.

Zürich, 10. Februar 2005 –  Der Umwandlungssatz ist zu hoch. Eine Senkung muss dringend vor dem Jahr 2010 vorgenommen werden. Der SVV fordert für Produkte mit lebenslanger Garantie einen Umwandlungssatz von 6,0 % (wie dies im Bericht der von der BVG-Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe festgehalten ist) oder noch tiefer.

Die BVG-Kommission empfiehlt eine Überprüfung des Umwandlungssatzes alle fünf Jahre. Der SVV vertritt die Meinung, dass der Umwandlungssatz spätestens alle fünf Jahre überprüft werden sollte.

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