Umwandlungssatz: Ein Entscheid in die richtige Richtung

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert fünf Jahren auf 6,4% zu senken. Der Mindestumwandlungssatz muss jedoch noch weiter gesenkt werden, um die ungerechte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern endlich zu stoppen. Kein Verständnis hat der SVV für die erneute Verschiebung des Geschäfts und die rein politisch motivierte Verknüpfung mit der Legal Quote, welche mit dem Mindestumwandlungssatz nichts zu tun hat.

Zürich, 4. April 2008 – Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat heute ihren Entscheid bekannt gegeben, den BVG-Mindestumwandlungssatz innert fünf Jahren auf 6,4% zu senken. Der SVV begrüsst diesen Entscheid, weil er in die richtige Richtung weist. Obwohl sich der SVV weiterhin für die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf den versicherungstechnisch korrekten Wert von höchstens 6,0% ausspricht, unterstützt er im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion die Senkung auf 6,4% als Schritt in die richtige Richtung. Der Nationalrat ist nun gefordert, dem Antrag seiner vorberatenden Kommission Folge zu leisten.

Mit Befremden nimmt der SVV den knappen Entscheid der SGK-N zur Kenntnis, die Arbeiten zum Mindestumwandlungssatz so lange auszusetzen, bis ihre Subkommission eine Neuregelung der Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherten vorlegt. Diese Verknüpfung ist rein politisch motiviert und verzögert die dringend notwendige Senkung des Mindestumwandlungssatzes ein weiteres Mal. Die Zeche bezahlen die aktiven Erwerbstätigen, die weiterhin die zu hohen Renten finanzieren müssen.

Die steigende Lebenserwartung sowie die seit Jahren tiefen Zinsen erfordern eine raschere und stärkere Senkung des Umwandlungssatzes. Eine von der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge («BVG-Kommission») eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Umwandlungssatzes schlug bereits im Jahr 2004 – basierend auf verschiedenen Szenarien – die Zielwerte 6,4%, 6,15% und 6,0% vor. Auf der Grundlage dieses Berichtes hat der Bundesrat im November 2006 eine Botschaft zur Anpassung des Umwandlungssatzes an das Parlament weiter geleitet, wobei er den höchsten der drei Zielwerte übernahm.

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