In der anstehenden Revision der obligatorischen Unfallversicherung müssen die Tätigkeitsgebiete des Teilmonopolisten Suva und der privaten Unfallversicherer klar voneinander abgegrenzt werden. Der Schweizerische Versicherungsverband spricht sich dezidiert gegen eine Ausweitung der Geschäftsfelder der Suva aus.
Zürich, 12. April 2006 – Der Bundesrat hat heute den Auftrag zur Vorbereitung der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) erteilt. Er hat die Mehrfachträgerschaft zwischen Suva, Privatversicherern und anerkannten Krankenkassen in der obligatorischen Unfallversicherung bestätigt. Dies erfordert, dass die Tätigkeitsbereiche der Suva und der privaten Versicherer in der anstehenden Revision gesetzlich klar voneinander abgegrenzt werden. Aufgrund der Unterstellungspraxis der Suva ist es in den letzten Jahren immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen gekommen, und die Suva hat ihren Tätigkeitsbereich zulasten der Privatversicherer ausgedehnt.
Im Rahmen der Abgrenzungsfrage muss den öffentlichen Verwaltungen die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, sich bei den privaten Unfallversicherern versichern zu können. Dies ermöglicht den Verwaltungen, öffentliche Ausschreibungen durchzuführen und im Markt günstigere Prämien zu erzielen.
Der Schweizerische Versicherungsverband spricht sich gegen zusätzliche Geschäftsfelder der Suva aus. Es ist höchst fraglich, ob sich eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Teilmonopol zusätzliche Tätigkeitsfelder im freien Wettbewerb erschliessen kann. Aus ordnungspolitischen Gründen ist deshalb eine solche Ausweitung der Geschäftsfelder abzulehnen.
Mit der anstehenden Gesetzesrevision eröffnet sich die Chance für mehr Wettbewerb in der Unfallversicherung. In einem funktionierenden Markt führt echter Wettbewerb langfristig immer zu Effizienzgewinnen, was ganz klar im Interesse einer effizienten, modernen Sozialversicherung liegt.
Der SVV wird sich in der Vernehmlassung detailliert zu den einzelnen Revisionspunkten äussern.
Die 24 privaten Unfallversicherer und die acht anerkannten Krankenkassen bilden einen unverzichtbaren Pfeiler in der obligatorischen Unfallversicherung. Sie versichern über eineinhalb Millionen vollbeschäftigte Personen aus über 70 Prozent aller Unternehmungen in der Schweiz.