Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist betroffen über die Verwüstungen, die der Sturm angerichtet hat, der am Stephanstag über unser Land hinweggefegt ist. Insbesondere betrüblich ist die Tatsache, dass der Orkan auch Menschenleben und Verletzte gefordert hat.
Zürich, 28. Dezember 1999 – Über die Höhe der umfangreichen Schäden können im jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht werden. Immerhin kann aufgrund erster Erhebungen davon ausgegangen werden, dass die von den Privatversicherungen zu übernehmenden Schäden eine Grössenordnung von etwa 110 Millionen Franken erreichen werden. Davon entfallen 35 Millionen auf Gebäude, 55 Millionen auf Fahrhabe (insgesamt 12 000 Schadenmeldungen) und 20 Millionen auf Motorfahrzeuge (6000 Schadenmeldungen). Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden an Wasserfahrzeugen sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
Die Schweizer Privatversicherer danken Feuerwehren, Polizei und Zivilschutz, aber auch allen andern Beteiligten und sprechen ihre Anerkennung aus für die rasche, zweckmässige und engagierte Einleitung und Durchführung der Rettungs- und Schadenminderungsmassnahmen.
Überragende Bedeutung kommt bei derartigen Schadenereignissen dem Solidaritätswerk «Elementarschaden-Versicherung» der privaten Versicherungsgesellschaften zu. Seit mehr als 60 Jahren gewähren diese ihren Versicherungsnehmern, welche eine Feuerversicherung abschliessen, auch Deckung für Elementarschäden. Beim sogenannten Elementarschaden-Pool handelt es sich um ein ausgesprochenes Solidaritätswerk, weil die Prämien für die Elementarschaden-Versicherung in der ganzen Schweiz einheitlich festgesetzt sind. Ein Solidaritätswerk auch darum, weil die Versicherer unter sich einen Ausgleich der Elementarschadenbelastung vereinbart haben, was eine Versicherung in besonders elementarschadengefährdeten Gebieten erst möglich macht. Diese anfangs freiwillige Elementarschadendeckung wurde vor 50 Jahren zu einer eigentlichen Elementarschaden-Versicherung ausgebaut. Um im Rahmen der europäischen Öffnung dieses Solidaritätswerk nicht zu gefährden, ist die obligatorische Koppelung von Feuer- und Elementarschadenversicherung in der Schweiz 1993 gesetzlich verankert worden.