Status quo beim Mindestzins ist vernünftig

Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz unverändert auf 2,5% belassen und sich damit dem Druck der Gewerkschaften auf eine Erhöhung nicht gebeugt. Der garantierte Mindestzinssatz wird für die Zukunft festgelegt und muss deshalb vorsichtig bestimmt werden.

Zürich, 13. September 2006 – Der Bundesrat hat heute den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für die Jahre 2007 und 2008 auf 2,5% festgesetzt. Mit Befriedigung stellt der Schweizerische Versicherungsverband SVV fest, dass der Bundesrat eine sachliche Entscheidung getroffen hat und Forderungen auf eine Erhöhung seitens der Gewerkschaften nicht nachgegeben hat.

Der Bundesrat hat sich nicht verleiten lassen, die in der Vergangenheit erwirtschafteten Renditen als Prognosen für die Renditen künftiger Jahre heranzuziehen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat jeweils für die nächsten zwei Jahre festgesetzt und muss deshalb vorsichtig bestimmt werden. Ein tiefer Zinssatz ermöglicht Anlagen mit höheren Renditeaussichten für die Versicherten.

Formel macht Mindestzins transparent und planbar

Obwohl der Entscheid des Bundesrates sachlich nachvollziehbar ist, setzt sich der SVV weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes ein. Als Basis kann der rollende Durchschnitt von Bundesobligationen dienen, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. Der Mindestzinssatz würde damit heute bei rund 2% liegen.

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