Die Schweizer Privatversicherer wollen eine gesunde und finanziell solide erste Säule der Altersvorsorge. Daher begrüssen sie die vorgeschlagenen technischen Massnahmen im Rahmen der 11. AHV-Revision. Hingegen erachten sie die Einführung von Vorruhestandsrenten angesichts der finanziellen Schieflage der AHV als nicht gerechtfertigt. Auch ein zu tiefer minimaler Deckungsgrad des Ausgleichsfonds gefährdet unnötig das Vertrauen in die Sicherheit der ersten Säule. Die Versicherungswirtschaft ersucht den Bundesrat, früher als im Jahr 2008 Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV vorzulegen.
Zürich, 21 Dezember 2005 – In seinen Botschaften zur 11. AHV-Revision unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Massnahmenpakete: eines mit der Einführung von Vorruhestandsrenten und eines mit technischen Verbesserungen sowie weiteren leistungsseitigen Massnahmen. Die Versicherungswirtschaft unterstützt dieses Vorgehen, weil so das Parlament über die notwendigen Anpassungen und über die umstrittenen Vorruhestandsrenten getrennt befinden kann.
Die Privatversicherer befürworten die Vereinheitlichung des Rentenalters von 65 Jahren für Mann und Frau. Sie lehnen aber die vorgeschlagene Einführung von Vorruhestandsleistungen entschieden ab, weil sie zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 350 Millionen Franken erfordern. Dieser Aufwand lässt sich angesichts der demografischen Entwicklung und der schwierigen finanziellen Situation der AHV, die sich noch verschärfen wird, nicht rechtfertigen. Zudem ist die administrative Durchführung schwierig, weil mit der Einkommensabhängigkeit ein neues AHV-fremdes Element zur Anspruchsberechtigung hinzukommt.
Kritisch beurteilen die Privatversicherer auch die Festlegung des minimalen Deckungsgrads des AHV-Ausgleichsfonds bei 70% der jährlichen AHV-Ausgaben. Der Deckungsgrad muss mindestens 100% betragen, wenn der Bund das Vertrauen der künftigen Rentnergenerationen in die langfristige Sicherheit und Stabilität der ersten Säule zurückgewinnen will.
Zur langfristigen Stabilität gehören allerdings auch rasche Massnahmen zur nachhaltigen finanziellen Sicherung der AHV. Mit grosser Sorge haben die Privatversicherer deshalb zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat erst 2008 entsprechende Massnahmen im Rahmen der 12. AHV-Revision vorlegen will.
Bereits gegen Ende dieses Jahrzehnts wird die Volksversicherung AHV negative Umlageergebnisse aufweisen, die sich bis zum Jahr 2025 auf rund 15 Milliarden Franken kumulieren werden. Der für den Ausgleich der negativen Umlageergebnisse vorgesehene AHV-Fonds – Jahresausgaben rund 31 Milliarden Franken – verfügt heute nur noch über flüssige Mittel von 19 Milliarden Franken. Gegenwärtig schuldet die IV dem AHV-Fonds rund 6 Milliarden Franken und ab 2006 werden es voraussichtlich 7,5 Milliarden Franken sein.
Wenn hier nicht einschneidende Massnahmen erfolgen, ist der Fonds ab etwa 2014 nicht mehr in der Lage, die AHV zu bedienen. Somit ist es unabdingbar, dass sehr rasch Massnahmen beschlossen werden, um die AHV finanziell langfristig zu sichern.