Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis 2011 geht zu wenig weit. Die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen langfristigen Renditeerwartungen an den Finanzmärkten verlangen eine Reduktion auf 6,0 Prozent. Nur so kann die systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern gestoppt und die Stabilität der zweiten Säule gewährleistet werden.
Zürich, 22. November 2006 – Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge an das Parlament weitergeleitet. Nach seinem Willen soll der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden. Der Senkungsprozess soll sich in vier Schritten über den Zeitraum 2008 bis 2011 erstrecken.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die dringend notwendige rasche Senkung des Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6,4 Prozent bis 2011 genügt jedoch nicht, um die versteckte Umverteilung von Erwerbstätigen auf die Rentner in der beruflichen Vorsorge zu stoppen und die zweite Säule langfristig zu sichern. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert für Produkte mit lebenslanger Garantie einen Umwandlungssatz von 6,0 Prozent. Damit unterstützt er eine Variante, welche eine Arbeitsgruppe zu Handen der Eidg. BVG-Kommission ausgearbeitet hatte.
Der Bundesrat hat sich bei der Überprüfung des Umwandlungssatzes auf die Empfehlungen der Eidg. BVG-Kommission abgestützt. In dieser Kommission waren alle Interessengruppen vertreten. Die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer rascheren Absenkung des Umwandlungssatzes ist damit breit anerkannt. Die Behauptung der SP Schweiz, es brauche keine Senkung, verkennt die Realitäten in grober Weise. Polemik untergräbt unnötig das Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge, trägt nicht zu einer sicheren und stabilen zweiten Säule bei und hat mit Versicherungstechnik nichts zu tun.
Finanzökonomisch und biometrisch betrachtet müsste der Umwandlungssatz sogar unter 6 Prozent liegen. Mit der steigenden Lebenserwartung muss einerseits das angesparte Kapital für eine immer längere Zeit ausreichen. Andererseits sind die langfristigen Renditeaussichten an den Finanzmärkten gesunken, womit auch die Erträge auf dem angesparten Alterskapital tiefer ausfallen. Der SVV geht von einem technischen Zinssatz von 3,35 Prozent aus. Lebenserwartung und langfristige Renditeaussichten sind die entscheidenden Faktoren zur Bestimmung des Umwandlungssatzes. Dieser muss deshalb aufgrund der genannten Entwicklungen sachlich korrekt festgelegt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Stabilität der zweiten Säule gewährleistet ist und dass Gelder in der beruflichen Vorsorge nicht von den Erwerbstätigen auf die Rentnergeneration umverteilt werden.
Beim gesetzlichen Umwandlungssatz handelt es sich um einen Mindestsatz. Es steht den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen frei, einen höheren Satz anzuwenden.
Der SVV begrüsst im Übrigen, dass der neue Umwandlungssatz erstmals im Jahr 2009 und danach alle fünf Jahre überprüft werden und über den Umwandlungssatz Bericht erstattet werden soll.