Senkung des Mindestumwandlungssatzes: Schritt in die richtige Richtung

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Nationalrates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert fünf Jahren auf 6,4% zu senken. Die Überprüfung im 5-Jahres-Rhythmus erachtet der SVV als geeignet, um den Mindestumwandlungssatz den massgebenden Entwicklungen anzupassen.

Zürich, 24. September 2008 – Der Nationalrat hat heute entschieden, den Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge innert 5 Jahren ab Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung auf 6,4% zu senken. Der SVV betrachtet diesen Entscheid als einen Schritt in die richtige Richtung. Eine raschere Senkung des überhöhten Mindestumwandlungssatzes als in der 1. BVG-Revision vorgesehen ist aufgrund der höheren Lebenserwartung und dem langfristigen Trend zu tieferen Renditen an den Finanzmärkten dringend notwendig. Die ungerechte Umverteilung der Vorsorgegelder von den Erwerbstätigen zu den Rentnern wird damit gemindert und die Stabilität der zweiten Säule gestärkt.

Überprüfung des Mindestumwandlungssatzes alle 5 Jahre ist notwendig

Der SVV begrüsst ebenfalls den Entscheid des Nationalrates, die Höhe des Mindestumwandlungssatzes alle 5 Jahre zu überprüfen. Der SVV geht aus heutiger Sicht davon aus, dass eine weitere Senkung des Mindestumwandlungssatzes aufgrund des Trends zu längeren Lebenserwartungen und der zu erwartenden Kapitalerträge mittelfristig unvermeidbar sein wird.

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