Schweizerischer Versicherungsverband zum Mindestzinsentscheid des Bundesrates

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Senkung des Mindestzinses, bedauert aber, dass der Bundesrat den BVG-Mindestzins auf 3,25% festgelegt hat.

Zürich, 23. Oktober 2002 – Die Schweizer Privatversicherer haben in ihren Eingaben an den Bundesrat einen tieferen Mindestzins gefordert, da der Mindestzins den Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen muss. Angesichts der gegenwärtigen Renditen für Bundesobligationen von deutlich unter 3% und dem schwierigen Umfeld an den Finanzmärkten liegt der Satz von 3,25% eindeutig zu hoch. Er entspricht nicht den effektiven Gegebenheiten der Vorsorgeeinrichtungen.

Der Mindestzinssatz legt die minimal zu erbringende Verzinsung der BVG-Altersguthaben fest. Im Interesse einer langfristigen Sicherung der 2. Säule sollte der Minimalzinssatz deshalb risikolos zu erbringen sein. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Versicherungen, die gegenüber ihren Kunden ständig eine 100%-Deckung ihrer Ansprüche garantieren müssen, aber auch für Vorsorgeeinrichtungen, welche neu gegründet werden und noch über keine Reserven verfügen.

In den 17 Jahren seit Inkrafttreten haben die schweizerischen Lebensversicherungen durchschnittlich im BVG insgesamt 5,7% ausgerichtet. Dieser Wert liegt deutlich über dem Minimalzins von 4% und über der durchschnittlichen Lohnentwicklung.

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