Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hält an seiner Forderung fest, den BVG-Mindestzins auf 3% zu senken. Dieser Schritt ist im Interesse einer langfristigen Sicherung der Ansprüche der Versicherten.
Zürich, 23. August 2002 – Die Schweizer Privatversicherer begrüssen eine flexiblere Handhabung des Mindestzinssatzes, um rasch auf Zinsentwicklungen nach oben und unten reagieren zu können. Die Festlegung des Satzes muss aber der Anlagepolitik entsprechen, die notwendig ist, um ständig einen Deckungsgrad von 100% zu erreichen.
Der Mindestzinssatz darf nicht verpolitisiert werden. Darum ist auch der Antrag des Bundesrates auf 3,25% abzulehnen.
Neben der Zinssatzsenkung ist auch die zügige Umsetzung der Umwandlungssatz-Reduktion auf 6,65% im Interesse der Zukunftssicherung der 2. Säule dringend.
Der SVV und seine Mitgliedgesellschaften möchten mit erhöhter Transparenz zur Stärkung des Vertrauens in die 2. Säule beitragen. Erste notwendige Schritte wurden bereits umgesetzt.