Salärvorschriften: Augenmass bewahren

Die von der Finanzmarktaufsicht vorgestellten Mindeststandards für Vergütungssysteme sind vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und dem grossen politischen Druck nachvollziehbar. Für die Versicherungswirtschaft wäre eine solche zusätzliche Regulierung allerdings nicht notwendig. Der Schweizerische Versicherungsverband wird deshalb sehr genau prüfen, ob und wie weit diese Prinzipien den Besonderheiten der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.

Zürich, 3. Juni 2009 – Die von der Finma heute vorgestellten Mindeststandards für Vergütungssysteme sind vor dem politischen Hintergrund der Finanzmarktkrise verständlich und nachvollziehbar. Für den Versicherungssektor wäre eine solche zusätzliche Regulierung allerdings nicht notwendig: Einerseits gehört der angemessene Umgang mit Risiken aller Art zum Kerngeschäft des Versicherers und andererseits werden die heute vorgestellten Grundsätze in unserer Branche bereits weitgehend gelebt. Eigentliche Lohnexzesse wurden im Versicherungsgeschäft bisher vermieden.

So werden denn auch die Auswirkungen der neuen Regeln auf den Versicherungssektor – nach ersten Einschätzungen – in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Einzelne Versicherer werden ihr Vergütungssystem womöglich anpassen müssen. Ein Grossteil der heimischen Versicherungsgesellschaften dürfte aber aufgrund der Grösse, der Bonuspolitik oder des Salärniveaus ohnehin von der Umsetzung dieser Mindeststandards befreit sein.

Anlass für diese zusätzliche Regulierung gaben nicht die Versicherer. Sie waren auch nicht der Auslöser der Finanzmarktkrise. Ihr Geschäftsmodell unterscheidet sich von denjenigen anderer Finanzdienstleister und hat sich im bisherigen Verlauf der Finanzmarktkrise als recht stabil und weitgehend krisenfest erwiesen. Der Schweizerische Versicherungsverband wird deshalb im Rahmen der Anhörung sehr genau prüfen, ob und wie weit den Besonderheiten der Versicherungswirtschaft mit dem Rundschreiben Rechnung getragen wird.

Die vorgeschlagenen Transparenzbestimmungen gehen über internationale Vorschläge und weit über die bisherigen Anforderungen des Obligationenrechts oder des Börsenrechts in der Schweiz hinaus. Daraus könnten Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Versicherer gegenüber ausländischen Anbietern entstehen. Falls solche Nachteile tatsächlich manifest würden, muss die Finma ihre Prinzipien korrigieren. Ausserdem muss der Eingriff in die Verantwortung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung kritisch geprüft werden.

Die Mindeststandards für Vergütungssysteme sind zwar prinzipienbasiert, bergen aber bei der konkreten Umsetzung ein gewisses Risiko von unterschiedlichen Interpretationen und endlosen Diskussionen mit den betroffenen Unternehmen. Hier sollte die Finma Augenmass bewahren und pragmatisch handeln.

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