Die Sachschäden im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen das Weltwirtschaftsforum werden von den Schweizer Privatversicherern im Rahmen bestehender Sachversicherungen übernommen.
Zürich, 29. Januar 2001 – Die von den gewalttätigen Demonstranten in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar in Zürich angerichteten Sachschäden belaufen sich auf mehrere hunderttausend Franken. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) empfiehlt seinen Mitgliedern, entgegenkommenderweise auf die Schäden einzutreten und den Ausschlussgrund der «inneren Unruhen» nicht geltend zu machen, obwohl der Tatbestand an sich erfüllt wäre. Unter «inneren Unruhen» im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult zu verstehen
Die Versicherungsgesellschaften behalten sich jedoch vor, künftig die Uebernahme solcher Schäden abzulehnen, insbesondere wenn derartige Ereignisse vermehrt vorkommen sollten. Die Privatversicherer weisen auf die Möglichkeit hin, dass man sich mittels einer besonders vereinbarten Zusatzdeckung und einer geringfügigen Mehrprämie gegen Schäden durch „innere Unruhen“ und böswillige Beschädigungen absichern kann.