Nach der Massenkarambolage vom vergangenen Mittwoch auf der Autobahn A9 bei Lutry VD mit 70 Fahrzeugen haben die Motorfahrzeugversicherer eine Task Force gebildet, um die Schäden der Betroffenen rasch und unkompliziert zu erledigen.
Zürich, 11. April 2008 – Wie schon nach der Massenkarambolage vom November 2003 auf der Autobahn A1, haben die Versicherer eine Task Force gebildet, um im Interesse der Betroffenen langwierige Abklärungen und Auseinandersetzungen über haftpflichtrechtliche Fragen zu ersparen. Das bedeutet, dass jeder Versicherer direkt die Schäden der bei ihm versicherten Fahrzeuge erledigt.
Personen, die sich bei dem Unfall verletzt haben, werden sich demnach an den Haftpflichtversicherer des Autos wenden, in dem sie selber sassen. Für Schäden am Auto können sich die Kunden an ihre Vollkaskoversicherung, oder bei Fehlen derselben, an ihre Autohaftpflichtversicherung wenden, welche die Autoexpertisen organisieren werden.
Diese vereinfachte, rasche und günstige Vorgehensweise wird angewendet, wenn der Geschädigte sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat. Dafür nimmt der Versicherer mit dem Geschädigten Kontakt auf und es steht diesem frei, eine Regulierung nach Rechtslage zu wählen.
In Anbetracht der verschiedenen involvierten Versicherungsbereiche – Kasko, Autohaftpflicht, Unfall- und Krankenversicherer – streben die Versicherungen eine möglichst einfache Schadenregulierung an.