Neue Folge des Märchens vom Rentenklau

Die SP Schweiz tischt dem Stimmvolk eine weitere Folge ihres Märchens vom Rentenklau auf. Sie will damit Stimmung machen im Hinblick auf den Volksentscheid vom 7. März 2010 über die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Dabei ist ihr keine Behauptung zu absurd.

Zürich, 13. Januar 2010 – Unter der Federführung von Nationalrat Rudolf Rechsteiner verbreitete die SP Schweiz heute Morgen eine Medienmitteilung mit einer neuen Folge ihres Märchens vom Rentenklau. Darin behauptet sie, die Versicherer hätten im vergangenen Jahr mit übersetzten Risikoprämien 56 Prozent Gewinn zu ihren Gunsten erzielt.

Gemäss der von der Finma bereits Anfang September 2009 veröffentlichten Betriebsrechnung resultierte 2008 für die Lebensversicherer zwar tatsächlich ein positiver Saldo aus dem Risikoprozess von 1,669 Milliarden Franken. Was die Finma ebenfalls bekanntgab, Rechsteiner und die SP aber geflissentlich verschweigen: Diesem positiven Ergebnis stehen negative Ergebnisse von rund 2,6 Milliarden Franken aus dem Sparprozess und von rund 170 Millionen Franken aus dem Kostenprozess gegenüber.

Verlust von rund 900 Millionen Franken

Damit kann von einem Gewinn der Versicherer keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Lebensversicherer haben im Jahr 2008 in der beruflichen Vorsorge happige Verluste eingefahren, wie die Finma in ihrer Medienmitteilung vom 3. September 2009 bestätigte. Das kumulierte negative Betriebsergebnis von über 900 Millionen Franken ging voll zu Lasten der Lebensversicherer. Für die angeschlossenen Vorsorgewerke hatte aber selbst das annus horribilis 2008 keine negativen Konsequenzen. Sie mussten keine Sanierungsbeiträge leisten. Das zeigt einmal mehr die Vorteile des Vollversicherungsmodells der Lebensversicherer für versicherten Betriebe – meist KMUs mit beschränkter Risikofähigkeit oder Risikobereitschaft.

Die SP behauptet weiter, es bahne sich ein neuer Rentenklau an, wenn die Erträge auf den Kapitalanlagen wieder steigen würden. Das beweist, dass die Partei vom Wettbewerb unter den Anbietern keine Ahnung hat: Sollten sich in Zukunft die Verluste aus dem Sparprozess dank höherer Anlagerenditen wieder reduzieren, wird der Wettbewerb bei den Risikoprämien wieder stärker spielen und die Prämien werden weiter sinken. Bereits im vergangenen Jahr konstatierte die Finma eine Intensivierung des Wettbewerbs: Die Versicherer geben das verbesserte Risikoergebnis in Form von Prämiensenkungen an ihre Kunden weiter.

Versicherer halten sich einwandfrei ans Gesetz

Wider besseres Wissen behauptet Rechsteiner, die Lebensversicherer würden sich bei der Ausschüttungsquote nicht ans Gesetz halten. Dabei haben sowohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats im November 2007 als auch der Bundesrat im März 2008 bekannt gegeben, dass sich die Lebensversicherer einwandfrei ans Gesetz und an die entsprechende Verordnung halten.

Die Verwaltungskosten pro Kopf würden – so behauptet Rechsteiner weiter – bei den Lebensversicherern 770 Franken pro Jahr betragen. Das ist schlicht falsch. Tatsache ist nämlich, dass diese Kosten gemäss Offenlegung der Betriebsrechnung 2008 im Durchschnitt 424 Franken pro Jahr betragen – rund 40 Franken weniger als noch im Vorjahr. Damit halten die Verwaltungskosten der Lebensversicherer dem Vergleich mit denjenigen autonomer Pensionskassen durchaus Stand, wie die PK-Studie von Swisscanto belegt.

Anpassung des Umwandlungssatzes ist nötig

Schliesslich behauptet Rechsteiner, der Druck für weitere Rentensenkungen komme ausgerechnet von den Lebensversicherern. Tatsache ist: Die Anpassung des Umwandlungssatzes wird von Bundesrat und Parlament und von allen massgebenden Parteien und Verbänden unterstützt – mit Ausnahme der Links- und Rechtsaussen-Parteien sowie der Gewerkschaften.

Die Versicherer verdienen keinen Rappen mehr, wenn der Umwandlungssatz gesenkt wird. Die Anpassung des Umwandlungssatzes an die gestiegene Lebenserwartung und die gesunkenen Kapitalmarktrenditen ist darum keine Vorlage zur Gewinnmaximierung bei den Lebensversicherern, wie Rechsteiner behauptet. Von einer Senkung des Umwandlungssatzes profitieren die Erwerbstätigen. Ihnen entgehen nämlich im Laufe ihres Berufslebens ansehnliche Erträge auf den Altersguthaben, die zum Stopfen der Löcher bei den Neurentnern verwendet werden. Schlimmer noch: Diese Erträge fehlen den heute Erwerbstätigen morgen bei ihrer eigenen Pensionierung.

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