Naturkatastrophen forderten Privatversicherer

Die Generalversammlung des Schweizer Elementarschaden-Pools (ES-Pool) hat am 22. Juni in Luzern die Schadenbilanz von 1999 präsentiert – ein von schwerwiegenden Elementarschäden gezeichnetes Jahr.

Luzern, 22. Juni 2000 – Insgesamt wurden von der Privatassekuranz 685 Millionen Franken für Elementarschäden im Jahr 1999 vergütet. Für den ES-Pool allein beläuft sich das Gesamttotal auf 590 Millionen Franken. Dieser Betrag umfasst ausschliesslich die Schäden an Gebäuden und Fahrhabe. Nicht enthalten sind die Schäden an Motorfahrzeugen, Betriebsunterbrechungen sowie Schäden an Infrastrukturanlagen wie Strassen, Bahn und Stromübertragung.

Bei den verheerenden Lawinenniedergängen im Februar überstiegen die Schäden für die Privatversicherer 100 Millionen Franken. Die Hochwasser- und Überschwemmungsschäden im Mai beliefen sich auf 240 Millionen Franken, die Dezemberstürme «Lothar» und «Martin» auf 260 Millionen Franken. Unmittelbar nach Weihnachten des vergangenen Jahres sind diese Stürme über unser Land gefegt und forderten betrüblicherweise Menschenleben und Verletzte. Die übrigen 1999 angefallenen Elementarschäden machen rund 85 Millionen Franken aus.

Dank dem Elementarschaden-Pool der Privatversicherer ist die Belastung für die einzelnen Versicherungsgesellschaften ausgeglichen. Seit mehr als 60 Jahren gewähren die privaten Versicherungsgesellschaften in der Schweiz ihren Versicherungsnehmern, welche eine Feuerversicherung abschliessen, auch Deckung für Elementarschäden. 1953 ist das heute noch geltende Konzept der flächendeckenden, mit der Feuerversicherung gekoppelten ES-Versicherung umgesetzt worden. Die obligatorische Verbindung von Feuer- und Elementarschadenversicherung ist 1993 gesetzlich geregelt worden. Bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich um ein ausgesprochenes Solidaritätswerk, weil die Prämien in der ganzen Schweiz einheitlich festgesetzt sind, andererseits aber auch weil die Versicherer unter sich einen Ausgleich der Elementarschadenbelastung im Rahmen des ES-Pools vereinbart haben, was eine Versicherung in besonders elementarschaden-gefährdeten Gebieten erst möglich macht.

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