Mindestzinssenkung – Schritt in die richtige Richtung

Zürich, 10. September 2003 – Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins per 1.1.2004 auf 2,25% zu senken. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Sicherung der 2. Säule.

Der SVV hält aber fest, dass ein Mindestzinssatz von 2% besser der ökonomischen Lage entsprechen würde, ist doch weiterhin auf den Finanzmärkten mit einer erheblichen Volatilität zu rechnen.

Der Mindestzinssatz muss in Zukunft variabel sein und marktkonform festgelegt werden. Er soll aber auch transparent und damit für alle Beteiligten kalkulierbar bzw. nachvollziehbar sein. Dies bedingt die Anwendung eines planbaren, wirtschaftlich tragfähigen und anlagetechnisch abbildbaren Modells. Ein solches Modell fehlt heute noch. Seine Erarbeitung ist unverzüglich an die Hand zu nehmen, damit es schon bei der nächsten Festlegung des Mindestzinssatzes angewandt werden kann.

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