Mindestzinssatz immer noch zu hoch

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) erachtet den Mindestzinssatz von 2,0% für das Jahr 2009 als zu hoch. Angesichts der volatilen Situation an den Kapitalmärkten wäre eine vorsichtigere Festlegung der Mindestgarantie in der beruflichen Vorsorge gerechtfertigt gewesen. Der SVV setzt sich seit langem dafür ein, dass der Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss der Formel des SVV liegt dieser bei 1,75%. 

Zürich, 22. Oktober 2008 – Der Bundesrat hat heute den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 auf 2,0% festgelegt. Der SVV begrüsst die Senkung als einen Schritt in die richtige Richtung, beurteilt sie aber als noch nicht genügend. Angesichts der volatilen Verhältnisse an den Kapitalmärkten wäre eine weitergehende Anpassung angebracht gewesen. Ein zu hoher Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.

Der BVG-Mindestzinssatz bedeutet für die Vorsorgeeinrichtung eine Garantieverpflichtung. Er muss mit risikoarmen Anlagen erreicht werden können und ist entsprechend vorsichtig festzulegen. Ein tieferer Mindestzinssatz ermöglicht Anlagen auch in ertragreicheren Anlagekategorien. Vom Mehrertrag profitieren die Versicherten.

Der SVV setzt sich weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung eines variablen und marktkonformen Mindestzinssatzes ein – zum Beispiel 70% des rollenden Durchschnittes von siebenjährigen Bundesobligationen. Basierend auf der vorgeschlagenen Formel resultiert für das Jahr 2009 ein BVG-Mindestzinssatz von 1,75%.

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