Mehr Wettbewerb in der Unfallversicherung nimmt Form an

Die privaten Unfallversicherer setzen sich für eine Liberalisierung der Unfallversicherung ein. Ein verstärkter Wettbewerb fördert die Innovation und steigert die Effizienz. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur anstehenden Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) weist in die richtige Richtung. Bezüglich der Suva spricht sich der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) gegen jegliche Ausdehnung auf neue Geschäftsfelder und Zuständigkeitsbereiche aus.

Zürich, 30. Mai 2008 –  Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des UVG an das Parlament verabschiedet. Die obligatorische Unfallversicherung soll gemäss Bundesrat an die Anforderungen einer modernen Sozialversicherung angepasst werden. Der SVV unterstützt dieses Ziel und setzt sich insbesondere zugunsten eines verstärkten Wettbewerbs für eine Liberalisierung der obligatorischen Unfallversicherung ein. Ein wichtiger Schritt hierfür ist bereits erfolgt: Alle privaten Unfallversicherer haben auf Anfang 2007 je einen eigenen Prämientarif eingeführt. Diese Liberalisierung bietet die Chance für mehr Wettbewerb, der zu Effizienzgewinnen und Innovationen, erhöhtem Kostenbewusstsein, gesteigerter Kundenorientierung und tieferen Prämien führt.

Die Liberalisierung der Tarife erfordert entsprechende Anpassungen der Rahmenbedingungen im UVG, damit der Wettbewerb unter den Versicherern nicht unnötigerweise behindert wird. Diverse heute noch geltende Gesetzesbestimmungen sind eher auf die Führung eines Gemeinschaftstarifes ausgerichtet. Damit ein echter und fairer Prämienwettbewerb spielen kann, ist zudem die Verpflichtung zur Durchführung von Anhörungsverfahren aufzuheben und die Einsprachemöglichkeit bei Prämienerhöhungen durch ein Kündigungsrecht zu ersetzen. Der bis heute von den privaten UVG-Versicherern auf freiwilliger Basis betriebene Fonds zur Sicherung künftiger Renten muss gesetzlich verankert werden. Weiter fordert der SVV die Festlegung einer angemessenen Ereignislimite im UVG.

Moderate Änderungen im Leistungsbereich

Im Leistungsbereich setzt sich der SVV für moderate Korrekturen ein, insbesondere um künftig Überentschädigungen zu vermeiden. Beim Erreichen des ordentlichen AHV-Alters muss dazu die IV-Rente, bzw. Komplementärrente einschliesslich Teuerungszulage entsprechend dem Alter des Versicherten im Unfallzeitpunkt gekürzt werden. Ausserdem muss im Gesetz klargestellt werden, dass ein Taggeldanspruch grundsätzlich nur beim Vorliegen einer Verdiensteinbusse entstehen kann. Und schliesslich muss die systemfremde Regelung betreffend unfallähnlicher Körperschädigungen, die den Unfallbegriff nicht erfüllen, nach Ansicht des SVV aufgehoben werden.

SVV ist gegen jeglichen Ausbau der Suva

Die heute veröffentlichte Botschaft weist bezüglich Liberalisierung und den Änderungen bei den Leistungen zum grossen Teil in die richtige Richtung. Der SVV stellt sich aber gegen jegliche Ausdehnung der Suva auf neue Geschäftsfelder und Zuständigkeitsbereiche. Dies ist ein Rückschritt in alte Zeiten und ist aus ordnungspolitischen Gründen strikte abzulehnen und auch verfassungswidrig. Der SVV fordert deshalb im Rahmen der anstehenden UVG-Revision:

  • Eine Präzisierung von Art. 66 UVG: Die Suva hat in Vergangenheit ihren Zuständigkeitsbereich gegen den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers und der versicherten Betriebe zulasten der privaten Versicherer ausgedehnt. Die Abgrenzungsprobleme sind im Interesse der Rechtssicherheit zu lösen. Erforderlich hierfür ist eine Präzisierung von Art. 66 UVG. Die Regelungen in der Botschaft werfen diesbezüglich diverse Fragen auf.
  • Der SVV besteht zudem darauf, dass öffentliche Verwaltungen ohne Suva-pflichtige Tätigkeiten den Privatversicherern zuzuteilen sind. Das in der Botschaft vorgesehene Wahlrecht der Verwaltungen zwischen Monopolist und Privatversicherungen lehnt der SVV strikte ab. Monopol und Wettbewerb schliessen sich gegenseitig aus.
  • Keinerlei gesetzliche Ermächtigung der Suva zu weiteren Geschäftsfeldern, welche nicht das UVG betreffen: Gemäss Botschaft soll der Suva erlaubt werden, in neuen Geschäftsfeldern aktiv zu sein wie beispielsweise in der Schadenabwicklung für Dritte oder in der Entwicklung von Sicherheitsprodukten und deren Verkauf. Der SVV lehnt die Zulassung der Suva zu weiteren Geschäftsfeldern ab. Dies stellt eine Verletzung der Wettbewerbsneutralität und der verfassungsmässig geschützten Wirtschaftsfreiheit dar. Zudem fehlt dafür jegliche Verfassungsgrundlage.
  • Aus denselben Gründen lehnt der SVV das Ansinnen der Suva, zur Durchführung der UVG-Zusatzversicherung zugelassen zu werden, strikte ab. Wettbewerb und Monopol sind unvereinbare Gegensätze. Der SVV begrüsst daher den Entscheid des Bundesrates, der Suva dies nicht zu erlauben.

300’000 Versicherungsfälle; 1,6 Millionen Versicherte; 1,34 Milliarden CHF Leistungen

24 private Unfallversicherer und zehn anerkannte Krankenkassen bilden heute einen unverzichtbaren Pfeiler in der obligatorischen Unfallversicherung. Sie versichern über 1,6 Millionen vollbeschäftigte Personen aus über 70 Prozent aller Unternehmungen in der Schweiz. Sie haben im Jahr 2006 fast 300'000 Versicherungsfälle bearbeitet, im Jahr 2005 1,377 Milliarden Franken an Nettoprämien eingenommen und 1,341 Milliarden Franken an Leistungen erbracht. Diese Gesellschaften stellen zudem hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung, was ihre volkswirtschaftliche Bedeutung noch zusätzlich unterstreicht.

Die privaten Unfallversicherer und die anerkannten Krankenkassen sind damit die wichtigsten Träger in der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung. Der SVV wird daher seine Vorstellungen und Forderungen im Interesse von Versicherten und Versicherern konsequent in die parlamentarische Phase der Revision des Unfallversicherungsgesetzes einbringen.

Versicherungswissen