Massenkarambolage bei Lutry VD verursachte Schäden für 4 Mio. Franken

In die Massenkarambolage auf der A9 bei Lutry VD vom vergangenen April waren insgesamt 84 Fahrzeuge involviert, 55 Personen wurden verletzt, eine Person starb. Die Personenschäden werden auf rund 3 Mio. Franken geschätzt, die Sachschäden belaufen sich auf 1 Mio. Franken. Umfang und Komplexität der Ereignisse veranlassten die Motorfahrzeugversicherer, für die Schadenbewältigung eine Task Force einzusetzen.

Zürich, 17. Dezember 2008 – Ziel der Task Force war, bei einem Ereignis dieser Grössenordnung eine rasche Schadenerledigung sicherzustellen und den Geschädigten wie auch den Versicherern langwierige Abklärungen und Auseinandersetzungen über haftpflichtrechtliche Fragen zu ersparen: In die Massenkarambolage waren bei sehr schlechten Sichtverhältnissen insgesamt 84 Fahrzeuge verwickelt, 55 Personen erlitten Verletzungen, eine Person verlor das Leben. Die Gesamtschäden belaufen sich auf rund 4 Mio. Franken.

Aufgrund der verschiedenen involvierten Versicherungsbereiche – Kasko, Autohaftpflicht, Unfall- und Krankenversicherer – haben die Versicherer eine einfache, effiziente und rasche Schadenerledigung angestrebt. Die verletzten Lenker und Mitfahrenden konnten ihre Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie sich befanden. «Dank diesem Vorgehen konnten die Betroffenen schnell informiert und entschädigt werden, ohne dass sie von einem Versicherer zum nächsten weiter geleitet oder mit einem erheblichen administrativen Aufwand konfrontiert wurden», erklärt Franziska Ravy, Vorsitzende der Task Force. Die Aufteilung der erbrachten Leistungen wird zwischen den Haftpflichtversicherern und den Sozialversicherern einvernehmlich geregelt. Die Personenschäden werden schätzungsweise 3 Mio. Franken betragen.

Die Schäden an vollkaskoversicherten Fahrzeugen wurden vom jeweiligen Vollkaskoversicherer übernommen. Die Schäden an den übrigen Fahrzeugen wurden direkt von der eigenen Haftpflichtversicherung geregelt. Auch verzichteten die Versicherer auf Regressforderungen. Die Sachschäden betragen insgesamt 1 Mio. Franken.

Das Vorgehen der Task Force wurde nur angewandt, wenn der Geschädigte sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hatte. Aufgrund der schieren Unmöglichkeit bei einem solchen Ereignis, die Haftungsfrage der einzelnen Involvierten zu ermitteln, haben sich mehr als 90% der Geschädigten für die Lösung der Task Force entschieden. Franziska Ravy unterstreicht denn auch die positiven Reaktionen der Beteiligten: «Versicherer und Geschädigte haben es begrüsst, dass dank dieser Lösung ein Schaden in diesem Ausmass schnell und ohne unnötige Komplikationen bewältigt werden konnte.»

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