Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) befürwortet die 5. IV-Revision. Sie schafft die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den privaten Versicherungsträgern und der staatlichen Invalidenversicherung. Damit können Krankheitsfälle früh erfasst und Schritte zur Reintegration der Betroffenen in die Arbeitswelt eingeleitet werden.
Zürich, 15. Mai 2007 – Die private Versicherungswirtschaft hat ein grosses Interesse an einer effizient funktionierenden Invalidenversicherung (IV). Einerseits ist die IV ein wichtiger Bestandteil unseres Drei-Säulen-Systems. Andererseits sind die Lebensversicherer als Anbieter der beruflichen Vorsorge und Einzellebenversicherung von den Auswirkungen der zunehmenden Invalidisierung unmittelbar betroffen. Ein IV-Grad von 75% beispielsweise löst eine volle Rente in der beruflichen Vorsorge aus. Das Rentenkapital, das bei einem 40- bis 45-jährigen Mann für eine Rente von rund 6000 Franken pro Monat benötigt wird, beläuft sich bei einer Verzinsung von 3.5% auf 1.5 Millionen Franken.
Die 5. IV-Revision schafft die Rahmenbedingungen, um die Zusammenarbeit zwischen den privaten Versicherern und der IV in den Bereichen Früherfassung, Frühintervention und der Reintegration zu intensivieren und effizienter zu gestalten. Erstere haben zumeist früher Kenntnis von Fällen mit einer drohenden Invalidisierung als die IV-Stellen, da die Versicherten noch vor der Anmeldung bei der IV zumeist Leistungen eines privaten Versicherers beziehen, insbesondere Krankentaggeld. Bereits heute werden im Rahmen der «Erweiterten interinstitutionellen Zusammenarbeit» (www.iiz-plus.ch) verschiedene Ansätze der Zusammenarbeit verfolgt, wie die rasche Meldung von Krankentaggeldfällen an die IV-Stellen oder eine effiziente Fallführung (Case Management) durch den Krankentaggeldversicherer. Diese gemeinsame Strategie ist bereits erfolgreich eingeführt.
Der SVV erachtet die 5. IV-Revision als geeignet und dringend notwendig, um gegen steigende Invalidenzahlen und den gegen 10 Milliarden Franken hohen Schuldenberg der IV anzukämpfen. Von der Strategie «Eingliederung vor Rente» profitieren die Betroffenen und die Versichertengemeinschaft. Zudem ist eine tiefe Invaliditätsquote für die Schweizer Volkswirtschaft ein bedeutender Vorteil im internationalen Standortwettbewerb.