Der Schweizerische Versicherungsverband SVV spricht sich für den Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» aus. Diese zukunftsweisende Vorlage ist ein Schritt in Richtung regulierter Wettbewerb unter Wahrung einer hohen Qualität der Leistungen und entspricht den Anforderungen an ein modernes Gesundheitswesen.
Zürich, 9. April 2008 – Soll die ausgezeichnete Qualität unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleistet sein und für alle zugänglich bleiben, müssen die Kosten gesenkt werden. Mit dem liberalen Gesundheitsartikel wird die Förderung eines regulierten Wettbewerbs im Gesundheitswesen auf Verfassungsstufe verankert. Mehr Wettbewerb durch finanzielle Anreize im Gesundheitswesen führt auf Angebots- und auf Nachfrageseite zu Preis-Leistungsüberlegungen, die der Kostenspirale entgegenwirken. Transparenz bei den Resultaten in Verbindung mit der Wahlfreiheit der Leistungserbringer und der Versicherer stellt gleichzeitig eine qualitativ hoch stehende Versorgung sicher. Mit der Aufnahme der gemischten Finanzierung aus Selbstbehalten, Prämien und Steuern sowie der Prämienverbilligung und der Mutterschaftsversicherung in den Verfassungsartikel wird zudem das Solidaritätsprinzip garantiert. Diese Leitplanken ermöglichen einen geregelten Wettbewerb, der die Grundprinzipien eines sozialen Gesundheitswesens mit wirtschaftlicher Effizienz vereinbart.
Im Gesundheitswesen können Patientinnen und Patienten nur die Krankenkassenprämien vergleichen. Transparenz besteht ansonsten weder bei den Kostenangaben in Spitälern, Pflegeheimen und Ärzten noch bei der Qualität und den Leistungen. Die Vergleichbarkeit der Leistungserbringer würde die Bevormundung der Patientinnen und Patienten aufheben und diese könnten sich aktiv bei der Auswahl beteiligen. Die Wahlfreiheit der Bürger von Arzt, Therapie und Spital ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsartikels. Transparenz der Leistungen und Wahlfreiheit fördern den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Dies ist entscheidend: Denn nur wenn der Wettbewerb besser spielt, können die Kosten gesenkt werden, ohne dass die Leistungen dafür rationiert werden.
Können die Patienten dank der Transparenz die Leistungen miteinander vergleichen und frei auswählen, steigt die Motivation der Leistungserbringer, sich zu verbessern. Der Anreiz ist geschaffen, Qualität und Effizienz in den Vordergrund zu rücken und dem Patienten die für ihn bestmögliche Behandlung zu einem fairen Preisen zu garantieren. Der Gesundheitsartikel ist darauf ausgerichtet, medizinisch nicht indizierte Behandlungen und die entsprechenden Kosten einzuschränken, ohne den Zugang zu einer hoch stehenden Medizin zu behindern.
Aus diesen Gründen sagt der SVV entschieden JA zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel. Dieser legt die Grundlagen, um notwendige und vernünftige Reformen realisieren zu können. Die Förderung eines geregelten Wettbewerbes im Gesundheitswesen gibt den Reformbemühungen eine neue Stossrichtung. Die Wettbewerbselemente dämmen die Kosten ein und stellen eine hohe Qualität der Versorgung sicher. Das Solidaritätsprinzip garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den medizinischen Leistungen.