Höherer Mindestzinssatz ist nicht gerechtfertigt

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge auf 2,75% zu erhöhen, enttäuscht. Der SVV setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird.

Zürich, 5. September 2007 – Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2008 von 2,5% auf 2,75% zu erhöhen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) bedauert diesen Entscheid. Die Verhältnisse an den Kapitalmärkten rechtfertigen diesen Schritt nicht. Die Obligationenzinsen, die für die Vorsorgeeinrichtungen von besonderer Bedeutung sind, bewegen sich trotz leicht steigender Tendenz nach wie vor auf tiefem Niveau. Die Börsen bleiben volatil. Der höhere Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.

Der BVG-Mindestzinssatz bedeutet für die Vorsorgeeinrichtung eine Garantieverpflichtung. Er muss mit risikoarmen Anlagen erreicht werden können und ist entsprechend vorsichtig festzulegen. Eine tiefere Garantie ermöglicht Anlagen auch in ertragreicheren Anlagekategorien. Vom Mehrertrag profitieren die Versicherten.

Der SVV setzt sich weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung eines variablen und marktkonformen Mindestzinssatzes ein – zum Beispiel 70% des rollenden Durchschnittes von siebenjährigen Bundesobligationen.

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