Fairer Umwandlungssatz für sichere Renten

Am 7. März 2010 werden die Schweizer Stimmbürger an der Urne über die Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge entscheiden. Das hat der Bundesrat heute bekannt gegeben. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV setzt sich für die Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4% ein. Dieser Schritt ist nötig, um die Renten in der zweiten Säule auch in Zukunft zu sichern.

Zürich, 21. Oktober 2009 – Der Bundesrat hat heute das Abstimmungsdatum für die Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge bekannt gegeben: Am 7. März 2010 werden die Schweizerinnen und Schweizer über die Vorlage abstimmen. Bundesrat und Parlament haben sich für eine Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4% ausgesprochen. Gewerkschaften und Konsumentenmedien haben gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen. Der Schweizerische Versicherungsverband engagiert sich seit langem für eine Anpassung des Umwandlungssatzes, denn nur so kann das System der beruflichen Vorsorge langfristig stabilisiert werden.

Mit dem Umwandlungssatz wird das während der Erwerbstätigkeit in der Pensionskasse ersparte Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung in jährliche, lebenslang garantierte Renten aufgeteilt. Dem Umwandlungssatz liegen die Lebenserwartung und die Renditeaussichten zu Grunde. Diese haben sich seit Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge 1985 stark verändert, der Umwandlungssatz hingegen kaum. Als Folge dieses Missverhältnisses wird mehr Rente bezahlt, als in der Vorsorgeeinrichtung gespart wurde. Um die zugesprochenen laufenden Renten auszahlen zu können, werden die Zinserträge auf dem Ersparten der Erwerbstätigen verwendet. Geld, das den jetzt Erwerbstätigen zum Zeitpunkt ihrer Rente fehlen wird.

Wird der Umwandlungssatz nicht angepasst, werden die Finanzierungslücken in der zweiten Säule von Generation zu Generation grösser und zukünftige Renten immer unsicherer. Als Folge müssten früher oder später die Beiträge für die berufliche Vorsorge massiv erhöht werden. Ein zu hoher Umwandlungssatz setzt zudem die Vorsorgeeinrichtungen unter Renditedruck und zwingt sie zu riskanten Anlagestrategien. Dadurch wird unser Alterskapital den Verwerfungen an der Börse ausgesetzt. Wird der Umwandlungssatz korrigiert, kann unser Alterskapital wieder in langfristige und sichere Anlagen investiert werden.

Dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, ist eine erfreuliche Entwicklung. Um das Leben auch im Alter in vollen Zügen geniessen zu können, müssen unsere Renteneinkünfte aus der beruflichen Vorsorge langfristig gesichert sein. Eine Anpassung des Umwandlungssatzes an die heutigen biometrischen und finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten ist darum notwendig und fair.

Mehr Informationen zum Umwandlungssatz und zum Vorsorgesystem in der Schweiz gibt es unter www.svv.ch/umwandlungssatz.

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