
Gabriel Bernardino, Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Die Schweizer Privatversicherer beobachten die zahlreichen Regulierungsprojekte in der Europäischen Union mit einer gewissen Skepsis. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat heute im Rahmen einer internationalen Fachtagung über die neusten Entwicklungen in der EU informiert.
Zürich, 1. Dezember 2011 – Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für die Versicherungswirtschaft. In- und auch ausländische Versicherungsunternehmen finden hier weitgehend wirtschaftsfreundliche Bedingungen vor, um in der Schweiz und von der Schweiz aus ihr Geschäft erfolgreich zu betreiben. Die weltweit tätigen Schweizer Versicherungskonzerne sind ihrerseits in vielen Segmenten der internationalen Märkte aktiv. Über die Jahre haben diese Unternehmen ihre Präsenz im Ausland deutlich ausgebaut. Bereits heute erwirtschaften die Schweizer Versicherer rund 66 Prozent ihres gesamten Prämienvolumens im Ausland.
Im heutigen anspruchsvollen Umfeld ist es deshalb zentral, dass geeignete Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene entwickelt werden. Im Rahmen der internationalen Fachtagung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV wurde heute in Zürich über die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen im Bereich der EU und ihre möglichen Auswirkungen auf die schweizerische Versicherungswirtschaft informiert und diskutiert.
Für die Tagung konnten namhafte, mit den aktuellen Themen der Versicherungswirtschaft bestens vertraute Referenten aus der EU gewonnen werden: Ein Schwerpunkt wurde von Karel Van Hulle, Referatsleiter Versicherungen und Renten in der Europäischen Kommission, auf den aktuellen Stand der Solvency-II-Gesetzgebung gelegt. Gabriel Bernardino, Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa), zeigte die durch Solvency-II initiierte Entwicklung hin zu einem gesamteuropäischen Aufsichtsregime auf. Zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Aufsicht durch die EU (Äquivalenz) sprach Monica Mächler, Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma).
Der «Antidiskriminierungs-Entscheid» des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur geschlechtsspezifischen Tarifierung wurde von Michaela Koller, Generaldirektorin des Comité Européen des Assurances (CEA), erläutert und kommentiert. Christa Tobler, Professorin für das Recht der Europäischen Integration am Europainstitut der Universitäten Basel und Leiden (Niederlande), stellte das Ergebnis ihres Gutachtens zu diesem EuGH-Entscheid vor und hielt fest, dass der Entscheid keine Anwendung auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein findet.
Zur Frage «Wie gehen internationale Versicherer mit dieser regulatorischen Herausforderung um» hielt Isabella Mammerler, Head of European Regulatory Affairs, Swiss Re, fest, dass die betroffenen Unternehmen ein risikobasiertes und umfassendes Solvenzsystem unterstützen, mit klarem Fokus auf der Gruppenaufsicht, der Anerkennung von äquivalenten Drittstaaten und der Vermeidung von extensiven regulatorischen Anforderungen. Jerôme Berset, Head of Risk Governance and Reporting, Zurich Financial Services, unterstrich, dass nicht vom risikobasierten Ansatz abgewichen werden soll; vielmehr sei ein rascher Abschluss des Gesetzgebungsprozesses und eine fristgerechte Umsetzung von Solvency II anzustreben.
Weitere zentrale Regulierungsthemen auf EU-Ebene, unter anderem die Ergebnisse der NatCat-Konferenz, wurden ebenfalls von Karel van Hulle präsentiert.