Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat kurz nach dem 11. September 2001 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Folgen der Terrorakte für den Versicherungsmarkt Schweiz analysiert und mögliche Lösungen zur Versicherung von Terrorschäden für Kunden und Versicherer in der Schweiz vorgeschlagen hat.
Zürich, 10. September 2002 – Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben sich die Versicherer auf eine einheitliche Definition geeinigt, was unter Terrorismus zu verstehen ist: «Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.»
Von der stark veränderten Situation auf dem Versicherungsmarkt hat die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz nichts zu spüren bekommen. Das Risiko von Terroranschlägen mit möglichen Folgen für Privat- und Gewerbekunden übernehmen die Schweizer Versicherer ohne spezielle Bedingungen bezüglich Deckung und Prämie.
Für die Versicherung von grossen Unternehmen und grossen Gebäuden sind die Schweizer Versicherer auf den internationalen Rückversicherungsmarkt angewiesen. Die auf diesem Markt angebotenen Prämien und Deckungen berücksichtigen leider die in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern Europas deutlich geringere Gefährdung zu wenig. Aus diesem Grund suchen die dem SVV angeschlossenen Gesellschaften jetzt andere Lösungen, welche dem Gefährdungspotential in der Schweiz adäquat Rechnung tragen. Schweizer Kunden, die grosse Unternehmen und Gebäude versichern wollen, sollen so die Möglichkeit erhalten, das Risiko von Terroranschlägen zu versichern.