Die Schweizer Versicherer sind vom heutigen NEIN des Stimmvolkes zur Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes enttäuscht. Die Stimmbürger haben zwar deutlich gemacht, dass sie weiterhin bestmögliche Leistungen aus der zweiten Säule wollen. Aber mit ihrem NEIN bleibt das Finanzierungsproblem der künftigen BVG-Altersrenten ungelöst.
Zürich, 7. März 2010 – Das NEIN des Stimmvolkes zeigt, dass die Schweizerinnen und Schweizer weiterhin bestmögliche Leistungen aus der zweiten Säule wollen. Das ist nachvollziehbar. An einer korrekten Finanzierung der Leistungen führt jedoch kein Weg vorbei. Umso mehr sind die Versicherer enttäuscht, dass sich das Stimmvolk nicht mit sachlichen Argumenten von der Notwendigkeit der massvollen Anpassung überzeugen liess.
Für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer hat das Abstimmungsresultat keine unmittelbaren Konsequenzen. Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes, sagt: «Nicht die Versicherungsgesellschaften sind die Leidtragenden eines zu hohen Umwandlungssatzes, sondern die Erwerbstätigen, weil sie die systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger tragen.» Findet sich in naher Zukunft keine politische Mehrheit für die notwendige Anpassung der Renten an die Realität, sind Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich. Es müssten früher oder später zusätzliche Beiträge erhoben oder das Rentenalter erhöht werden, so Walser.
Das NEIN darf nicht als Freipass für Experimente mit unserer Altersvorsorge verstanden werden: Am leistungsfähigen Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge muss festgehalten werden. Das ausgewogene Zusammenspiel von Sozialversicherung in der ersten Säule und marktwirtschaftlichen Lösungen in der zweiten Säule hat sich bewährt. Andere Länder nehmen sich genau das zum Vorbild.